Die Coronakrise ist noch nicht vorbei und Tausende Unternehmen und Selbstständige in Deutschland sind noch immer auf finanzielle Hilfen angewiesen. Zuschüsse für die laufenden Betriebskosten und in Ausnahmen auch für den Lebensunterhalt boten bisher die Soforthilfe sowie die Überbrückungshilfen I und II. Unternehmen, die direkt oder indirekt unter dem Lockdown seit Ende 2020 leiden, konnten bisher die November- und Dezemberhilfen beantragen. Eine Übersicht über die bisherigen Zuschussprogramme haben wir bereits in einem eigenen Artikel über die verschiedenen Coronahilfen gegeben.
Nun gibt es für alle Unternehmen, die corona-bedingte Verluste verzeichnen, die Überbrückungshilfe III, unabhängig davon ob sie von Schließungen betroffen sind. Wie sind die Bedingungen? Wie viel Geld kann man erhalten? Wo muss der Antrag gestellt werden? Immer wieder wurden die Eckpunkte des Zuschussprogramms verändert, jetzt gibt es aber einen konkreten Plan. In den folgenden FAQ finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten mit den aktuell verfügbaren Informationen. Da weitere Änderungen wahrscheinlich sind, wird das FAQ fortlaufend aktualisiert.
Stand: 06.04.2021, 12:15 Uhr
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Danke!
Daniel T. Coates
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Antwort der Redaktion
Lieber Herr Coates,
die Neustarthilfe kann man auch erhalten, wenn man schon andere Hilfsprogramme erhalten hat.
Beste Grüße
die Redaktion
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ich würde mich, obwohl ich nicht ganz soviel Fixkosten geltend machen kann, wie die Neustarthilfe von max.7500€ wäre,für die Überbrückunshil fe 3 entscheiden da ich Förderungen für bauliche-und modernisierungs -Maßnahmen zur Umsetzung eines Hygienekonzepts bis max. 20000€ mtl. und die einmalie Förderung für Digitalisierung ,Modernisierung und Erstellen eines Online Shops von max.einmalig 20000€, in Anspruch nehmen möchte.
Für die baulichen Maßnahmen muss ichdas jetzt einzeln auflichten für welchen Monat welch Ausgaben geplant sind, welche dann im August mit den dafür in dem entsprechenden Monat entstandenen Rechnung zu belegen.
Wie ist das mit dem einmaligen Förderung für Digitalisierung ? Muß ich einmalig alles Angeben ohne genaues Monat, nur der Zeitraum bis Juni? bekomme ich dann den Abschlag für die gesammteAufstel lung der geplanten Kosten für Digitalisierung der geplanten Gesamtausgaben?
mfg Erhardt
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Antwort der Redaktion:
Guten Tag,
wir empfehlen Ihnen zu diesen Detailfragen den prüfenden Dritten zu Rate zu ziehen, den Sie für den Überbrückungshi lfe-Antrag benötigen, oder sich selbst bei der Service-Hotline der Bundesregierung zu informieren: .../kontakt.html
Beste Grüße
die Redaktion
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Die Software ist gemietet also laufende Kosten. Förderungumfang?
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Hallo Martin.
Diese Liste von erstattungsfähi gen Kostenpositione n wurde auch um Investitionen in die betriebliche Digitalisierung und Modernisierung erweitert, also auch für Kosten in den Aufbau den Shops.
Sämtliche betriebliche Fixkosten wie laufende Kosten für die Software-Miete/ Lizenzen sind nur dann förderfähig, wenn sie vor dem 1. Januar 2021 begründet worden sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie generell antragsberechti gt sein müssen für die Überbrückungshi lfe III, um den Digitalisierung szuschuss zu erhalten.
Beste Grüße
Die Redaktion
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ich bin im Einzelhandel, 2 Secondhandläden die ich alleine betreibe.
Zur Berechnung der mir zustehenden Neustarthilfe, kommt der Gesamtumsatz zu tragen, oder nur mein anteiliges Einkommen daraus ?
Dar meine Fixkosten sich auf 1200 € p. Monat belaufen, wäre dies ein erheblicher Unterschied.
Auch schwierig zu Entscheiden ob nun Überbrückungshi lfe 3 oder Neustarthilfe zu beantragen.
Vielleicht hilft mir eine evnt. Antwort ja weiter.
Liebe Grüße
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Antwort der Redaktion:
Liebe Frau Boll,
entscheidend für die Neustarthilfe ist der Netto-Gesamtums atz. Die Überbrückungshi lfe III macht Sinn, wenn man als Selbstständige hohe betriebliche Fixkosten hat. Mehr Informationen finden Sie am besten in den FAQs der Bundesregierung zur Neustarthilfe und Überbrückungshi lfe III: .../faqlist.html
Beste Grüße
die Redaktion
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Wird die Soforthilfe, die man letztes Jahr bekommen hat,im Referenzzeitrau m zum Umsazt dazu gerechnet? Oder nimmt man tatsächlich den Umsatz den man erwirtschaftet hat ( bzw. nicht hat)?
Wielen Dank im Voraus
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Antwort der Redaktion
Guten Tag,
der Referenzzeitrau m bezieht sich ja auf das Jahr 2019. Der Erhalt der Soforthilfe im Jahr 2020 dürfte daher nicht relevant werden.
Einzelheiten, Sonderregelunge n und Ausnahmen können Sie im FAQ der Bundesregierung nachlesen.
.../neustarthilfe.html
Beste Grüße
die Redaktion
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bekommt man die Neustarthilfe auch , wenn man sein Unternehmen in teilen neu ausrichtet?
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Antwort der Redaktion
Hallo Martin,
das kommt drauf an und lässt sich nicht leicht beantworten ohne mehr Kontext. Tendenziell bist du antragsberechti gt, solange du selbstständig bist und die Vorgaben zum Umsatzeinbruch erfüllst. Am Besten du probierst es mal Service Desk für Selbstständige der Bundesregierung . Den Kontakt findest du hier: .../kontakt.html
Beste Grüße
die Redaktion
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Ich habe nochmal einige Fragen zur Warenwertabschr eibung der Saisonware:
1) Wie wird die "Saisonware" definiert ? Handelt es sich nur um die Artikel die von unseren Lieferanten als "Herbst/Winter Kollektionen 20/21" bezeichnet wurden oder können auch Artikel wie z.B. ein warmer Bademantel oder Decken, welche für die Wintersaison bestellt wurden, als solche definiert werden ?
2) Sollten nur die Artikel in Betracht gezogen werden, bei denen noch ein Restbestand existiert ? Oder müssen alle Artikel erfasst werden, auch solche die alle abverkauft wurden ?
3) Wie sind die Richtlinien für die Definition der "gesamten betrachteten Ware " ? Liegt es in unserem Ermessen welche "z.B. Decken" wir als Saisonware betrachten und welche nicht ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Gengenbach
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Antwort der Redaktion:
Hallo Herr Gengenbach,
1 und 3) Im FAQ der Bundesregierung heißt es (Anhang 2): "Aktuelle Wintersaisonwar en umfassen nicht die Ware, die bereits in der vorherigen Wintersaison 2019/2020 oder davor zum Verkauf angeboten wurde. Wintersaisonwar e ist Ware, die nicht saisonübergreif end im Sortiment des Händlers bzw. der Einkaufskoopera tion vorhanden ist und stark überdurchschnit tlich in den Wintermonaten abgesetzt wird. Bei Waren, die regelmäßig ein- und verkauft werden, wird keine dauerhafte Wertminderung angenommen."
(.../ueberbrueckungshilfe-lll.h tml)
2) Da es sich um einen Ersatz des Wertverlusts handelt, dürfte die verkaufte Ware nicht besonders relevant sein.
Im Zweifel sollten Sie sich hierzu auch mit dem prüfenden Dritten unterhalten, mit dem Sie den Antrag auf Überbrückungshi lfe III ja zwingend stellen müssen.
Beste Grüße
die Redaktion
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für alle die es interessiert.Ne ustarthilfe am 16.2. 21 12 Uhr beantragt.Am Freitag 19.2. kam die email mit der Zusage.Tatsachl ich sehr schnell.(Friseurgeschäft)
Grüße
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kann die Neustarthilfe auch beantragt werden, wenn man einen
KfW-Schnellkredit beantragt hat?
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Antwort der Redaktion
Hallo,
ja, das ist möglich.
Beste Grüße
die Redaktion
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Antwort der Redaktion:
Hallo Ute,
ja, wenn du haupterwerblich selbstständig bist und einen Umsatzverlust von 60 Prozent im Vergleich zum Referenzumsatz 2019 (wird im Artikel erklärt) erlitten hast, bist du für die Neustarthilfe auch antragsberechti gt. Einen Steuerberater brauchst du nicht, um die Neustarthilfe zu beantragen. Neustarthilfe und ALG2 haben keinen Einfluss aufeinander und können gleichzeitig erhalten werden.
Anträge kann man hier stellen: direktantrag.ueberbrueckungshi lfe-unternehmen.de
Beste Grüße
die Redaktion
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