Die Überbrückungshilfe III
Für welchen Förderzeitraum gilt die Überbrückungshilfe III?
Die Überbrückungshilfe III deckt den Zeitraum von 1. November 2020 bis 30. Juni 2021 ab.
Wer kann einen Antrag für die Überbrückungshilfe III stellen?
Antrags- und förderberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 750 Millionen Euro Jahresumsatz, die in einem Monat im Förderzeitraum einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Es macht keinen Unterschied, ob man von den staatlich angeordneten Schließungen betroffen ist oder nicht.
Kann ich Überbrückungshilfe III beantragen, wenn mein Unternehmen 2019 oder 2020 gegründet wurde?
Alle Unternehmen, die bis zum 30. November 2020 gegründet wurden, können die Überbrückungshilfe III beantragen. Unternehmen die nach diesem Datum gegründet wurden, sind explizit von der Antragstellung ausgeschlossen.
Können auch Solo-Selbstständige die Überbrückungshilfe III beantragen?
Ja, wenn man die selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ausübt. Allerdings müssen sich Solo-Selbstständige zwischen der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe entscheiden. Beides zusammen geht nicht.
Wie viel Geld kann man erhalten?
Unternehmen können pro Monat bis zu maximal 1,5 Millionen Euro an Zuschüssen erhalten. In vorherigen Entwürfen der Überbrückungshilfe III waren nur 200.000 bzw. 500.000 Euro vorgesehen, die Obergrenzen wurden also noch einmal erhöht.
Konkret kommt die Höhe der Zuschüsse darauf an, wie hoch der Umsatzrückgang im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Vergleichsmonat des Jahres 2019 ausfällt:
- Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent: Erstattung von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten
- Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent: Erstattung von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten
- Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent: Erstattung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten
Was ist der Eigenkapitalzuschuss?
Im Rahmen der Überbrückungshilfe III kann seit April auch ein neuer Eigenkapitalzuschuss beantragt werden. Diesen Zuschuss können Unternehmen erhalten, deren Umsatzeinbruch in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 bei mindestens 50 Prozent liegt. Der Zuschuss wird zusätzlich zur regulären Überbrückungshilfe III ausgezahlt.
Der neue Zuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger ein Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten hat. Ab dem dritten Monat ist der Zuschuss erhältlich und beträgt dann 25 Prozent des Betrags, den das betroffene Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe III für seine förderfähigen Fixkosten erstattet bekommt (Fixkosten Nr. 1-11 der Förderrichtlinie). Im vierten Monat beträgt der Zuschuss 35 Prozent, ab dem fünften Monat 40 Prozent.
Welche Kosten werden erstattet?
Erstattet werden eine Reihe von Fixkosten, die die Bundesregierung in einem Musterkatalog zusammengetragen hat. Dazu gehören etwa betriebliche Mieten und Pachten (auch für Fahrzeuge und Maschinen), häusliche Arbeitszimmer, Zinsaufwendungen, Leasingraten, Instandhaltung und Wartung von Maschinen oder EDV, Wasser- und Stromkosten oder Versicherungen. Eine detaillierte Auflistung aller förderfähigen Kosten kann derzeit in einem Dokument der Bundesregierung eingesehen werden (ab Seite 1).
Auch Kosten für den prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), die für einen Antrag zwingend benötigt werden, sind förderfähig. Neu ist, dass für Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 Euro erstattet werden können. Darunter fallen explizit Kosten für den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops oder Eintrittskosten bei großen Plattformen wie Amazon.
Sonderregelungen gibt es für die Veranstaltungs- und Kulturbranche sowie die Pyrotechnikindustrie. Einzelhändler, die im Lockdown schließen mussten, sollen Abschreibungen auf Saisonware vollständig als Fixkosten ansetzen können.
Ab wann sollen die Hilfen ausgezahlt werden? Gibt es Abschlagszahlungen?
Geplant ist die reguläre Auszahlung ab März 2021, verantwortlich dafür sind die Bundesländer. Allerdings will der Bund schon ab 15. Februar mit ersten Abschlagszahlungen in Vorleistung gehen, damit die Hilfe schnell ankommt. Diese Abschlagszahlungen können bis zu 800.000 Euro betragen.
Werden November-, Dezember- und Überbrückungshilfe II auf die Überbrückungshilfe III angerechnet?
Ja. Wer November- und Dezemberhilfen erhalten hat, kann keine Überbrückungshilfe III für die Monate November und Dezember 2020 erhalten, sondern erst ab Januar 2021. Ebenso werden Leistungen aus der Überbrückungshilfe II für November und Dezember 2020 auf die Leistungen aus der Überbrückungshilfe III angerechnet.
Muss man etwas von der Überbrückungshilfe III zurückzahlen?
Nach Ende des Programms muss eine Abrechnung in Zusammenarbeit mit den „prüfenden Dritten” angefertigt werden. Dabei müssen die erwarteten Umsatzeinbrüche mit den endgültigen Einbrüchen gegengerechnet werden. Bei Überförderung werden dann Rückzahlungen fällig, sollte man aber zu wenig Zuschüsse für den eigentlichen Bedarf erhalten haben, sind auch Nachzahlungen möglich.
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Danke!
Daniel T. Coates
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Antwort der Redaktion
Lieber Herr Coates,
die Neustarthilfe kann man auch erhalten, wenn man schon andere Hilfsprogramme erhalten hat.
Beste Grüße
die Redaktion
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ich würde mich, obwohl ich nicht ganz soviel Fixkosten geltend machen kann, wie die Neustarthilfe von max.7500€ wäre,für die Überbrückunshil fe 3 entscheiden da ich Förderungen für bauliche-und modernisierungs -Maßnahmen zur Umsetzung eines Hygienekonzepts bis max. 20000€ mtl. und die einmalie Förderung für Digitalisierung ,Modernisierung und Erstellen eines Online Shops von max.einmalig 20000€, in Anspruch nehmen möchte.
Für die baulichen Maßnahmen muss ichdas jetzt einzeln auflichten für welchen Monat welch Ausgaben geplant sind, welche dann im August mit den dafür in dem entsprechenden Monat entstandenen Rechnung zu belegen.
Wie ist das mit dem einmaligen Förderung für Digitalisierung ? Muß ich einmalig alles Angeben ohne genaues Monat, nur der Zeitraum bis Juni? bekomme ich dann den Abschlag für die gesammteAufstel lung der geplanten Kosten für Digitalisierung der geplanten Gesamtausgaben?
mfg Erhardt
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Antwort der Redaktion:
Guten Tag,
wir empfehlen Ihnen zu diesen Detailfragen den prüfenden Dritten zu Rate zu ziehen, den Sie für den Überbrückungshi lfe-Antrag benötigen, oder sich selbst bei der Service-Hotline der Bundesregierung zu informieren: .../kontakt.html
Beste Grüße
die Redaktion
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Die Software ist gemietet also laufende Kosten. Förderungumfang?
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Hallo Martin.
Diese Liste von erstattungsfähi gen Kostenpositione n wurde auch um Investitionen in die betriebliche Digitalisierung und Modernisierung erweitert, also auch für Kosten in den Aufbau den Shops.
Sämtliche betriebliche Fixkosten wie laufende Kosten für die Software-Miete/ Lizenzen sind nur dann förderfähig, wenn sie vor dem 1. Januar 2021 begründet worden sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie generell antragsberechti gt sein müssen für die Überbrückungshi lfe III, um den Digitalisierung szuschuss zu erhalten.
Beste Grüße
Die Redaktion
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ich bin im Einzelhandel, 2 Secondhandläden die ich alleine betreibe.
Zur Berechnung der mir zustehenden Neustarthilfe, kommt der Gesamtumsatz zu tragen, oder nur mein anteiliges Einkommen daraus ?
Dar meine Fixkosten sich auf 1200 € p. Monat belaufen, wäre dies ein erheblicher Unterschied.
Auch schwierig zu Entscheiden ob nun Überbrückungshi lfe 3 oder Neustarthilfe zu beantragen.
Vielleicht hilft mir eine evnt. Antwort ja weiter.
Liebe Grüße
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Antwort der Redaktion:
Liebe Frau Boll,
entscheidend für die Neustarthilfe ist der Netto-Gesamtums atz. Die Überbrückungshi lfe III macht Sinn, wenn man als Selbstständige hohe betriebliche Fixkosten hat. Mehr Informationen finden Sie am besten in den FAQs der Bundesregierung zur Neustarthilfe und Überbrückungshi lfe III: .../faqlist.html
Beste Grüße
die Redaktion
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Wird die Soforthilfe, die man letztes Jahr bekommen hat,im Referenzzeitrau m zum Umsazt dazu gerechnet? Oder nimmt man tatsächlich den Umsatz den man erwirtschaftet hat ( bzw. nicht hat)?
Wielen Dank im Voraus
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Antwort der Redaktion
Guten Tag,
der Referenzzeitrau m bezieht sich ja auf das Jahr 2019. Der Erhalt der Soforthilfe im Jahr 2020 dürfte daher nicht relevant werden.
Einzelheiten, Sonderregelunge n und Ausnahmen können Sie im FAQ der Bundesregierung nachlesen.
.../neustarthilfe.html
Beste Grüße
die Redaktion
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bekommt man die Neustarthilfe auch , wenn man sein Unternehmen in teilen neu ausrichtet?
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Antwort der Redaktion
Hallo Martin,
das kommt drauf an und lässt sich nicht leicht beantworten ohne mehr Kontext. Tendenziell bist du antragsberechti gt, solange du selbstständig bist und die Vorgaben zum Umsatzeinbruch erfüllst. Am Besten du probierst es mal Service Desk für Selbstständige der Bundesregierung . Den Kontakt findest du hier: .../kontakt.html
Beste Grüße
die Redaktion
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Ich habe nochmal einige Fragen zur Warenwertabschr eibung der Saisonware:
1) Wie wird die "Saisonware" definiert ? Handelt es sich nur um die Artikel die von unseren Lieferanten als "Herbst/Winter Kollektionen 20/21" bezeichnet wurden oder können auch Artikel wie z.B. ein warmer Bademantel oder Decken, welche für die Wintersaison bestellt wurden, als solche definiert werden ?
2) Sollten nur die Artikel in Betracht gezogen werden, bei denen noch ein Restbestand existiert ? Oder müssen alle Artikel erfasst werden, auch solche die alle abverkauft wurden ?
3) Wie sind die Richtlinien für die Definition der "gesamten betrachteten Ware " ? Liegt es in unserem Ermessen welche "z.B. Decken" wir als Saisonware betrachten und welche nicht ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Gengenbach
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Antwort der Redaktion:
Hallo Herr Gengenbach,
1 und 3) Im FAQ der Bundesregierung heißt es (Anhang 2): "Aktuelle Wintersaisonwar en umfassen nicht die Ware, die bereits in der vorherigen Wintersaison 2019/2020 oder davor zum Verkauf angeboten wurde. Wintersaisonwar e ist Ware, die nicht saisonübergreif end im Sortiment des Händlers bzw. der Einkaufskoopera tion vorhanden ist und stark überdurchschnit tlich in den Wintermonaten abgesetzt wird. Bei Waren, die regelmäßig ein- und verkauft werden, wird keine dauerhafte Wertminderung angenommen."
(.../ueberbrueckungshilfe-lll.h tml)
2) Da es sich um einen Ersatz des Wertverlusts handelt, dürfte die verkaufte Ware nicht besonders relevant sein.
Im Zweifel sollten Sie sich hierzu auch mit dem prüfenden Dritten unterhalten, mit dem Sie den Antrag auf Überbrückungshi lfe III ja zwingend stellen müssen.
Beste Grüße
die Redaktion
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für alle die es interessiert.Ne ustarthilfe am 16.2. 21 12 Uhr beantragt.Am Freitag 19.2. kam die email mit der Zusage.Tatsachl ich sehr schnell.(Friseurgeschäft)
Grüße
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kann die Neustarthilfe auch beantragt werden, wenn man einen
KfW-Schnellkredit beantragt hat?
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Antwort der Redaktion
Hallo,
ja, das ist möglich.
Beste Grüße
die Redaktion
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Antwort der Redaktion:
Hallo Ute,
ja, wenn du haupterwerblich selbstständig bist und einen Umsatzverlust von 60 Prozent im Vergleich zum Referenzumsatz 2019 (wird im Artikel erklärt) erlitten hast, bist du für die Neustarthilfe auch antragsberechti gt. Einen Steuerberater brauchst du nicht, um die Neustarthilfe zu beantragen. Neustarthilfe und ALG2 haben keinen Einfluss aufeinander und können gleichzeitig erhalten werden.
Anträge kann man hier stellen: direktantrag.ueberbrueckungshi lfe-unternehmen.de
Beste Grüße
die Redaktion
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