Eine gute Möglichkeit, um Online-Händler in Angst und Schrecken zu versetzen, ist die Verbreitung eines neuen Urteils, welches den Alltag eines Händlers derart beeinflusst, dass die eigentliche Tätigkeit – nämlich das „Handeln“ – völlig in den Hintergrund rückt und der Fokus auf die Umsetzung von abstrakten rechtlichen „Spitzfindigkeiten“ liegt. Sind Rechtslage und die Urteilsgründe nicht ganz zutreffend wiedergegeben und auf bloße „Effekthascherei“ aus, zweifeln Online-Händler (und Juristen) manchmal an sich selbst und ihrer Arbeit. Diese Woche war es mal wieder so - ein weiteres Urteil ist publik geworden und wurde in den Medien mitunter ordentlich „aufgebauscht“.
Selbstredend ist es für jeden Besitzer eines E-Mail-Accounts nervenaufreibend, wenn tagtäglich unzählige Werbe-E-Mails eintrudeln, die von Warenkorb-Erinnerungen bis hin zu schlüpfrigen Angeboten gehen (können). Es macht natürlich Sinn, diesem Vorgehen per Gesetz einen Riegel vorzuschieben und die Zusendung solcher unbestellten Werbebotschaften zu verbieten. Doch wo hat das Ganze seine Grenzen?
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"Bitte klicken Sie hier um es zu bestätigen.
Bitte klicken Sie hier, wenn Sie es nicht waren (Ätsch!)"
Ich bin sehr gespannt.....
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vielen Dank für’s aufmerksame Lesen. Da hat sich tatsächlich der Fehlerteufel eingeschlichen und hat uns das „kein“ geklaut ;) Wir haben es korrigiert.
Die Redaktion
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verstehe ich nicht.
Ist das am Ende falsch formuliert?
Das würde ja heißen das es eine Werbemail wäre WENN ein Kundenkonto eröffnet worden ist?
Grüße
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