September bis Dezember: Überbrückungshilfe II, Novemberhilfe und Dezemberhilfe
Nach Ablauf der ersten Phase der Überbrückungshilfe war klar, dass es eine zweite Phase braucht. Daher wurde die Überbrückungshilfe II konzipiert, die den Zeitraum September bis Ende Dezember abdeckt. Die Bedingungen bei der Antragstellung sind ähnlich wie bei der ersten Phase, jedoch wurden die maximalen Förderbeträge für KMU erhöht und die Ansprüche an einen nötigen Umsatzausfall verringert. Lebenshaltungskosten von Selbstständigen werden weiterhin nur in NRW, Baden-Württemberg und Thüringen mitgefördert. Anträge können ab Ende November gestellt werden, alle weiteren Infos gibt es in unserem FAQ zur Überbrückungshilfe II.
Im November starteten außerdem erneut drastische Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, der sogenannte „Lockdown light”. Um die betroffenen Unternehmen zu unterstützen, wurde daher die Novemberhilfe geschaffen, die ausgefallenen Umsatz erstattet. Sie gilt für die gesamte Zeit des Lockdowns und ausschließlich für direkt oder in hohem Maße indirekt betroffene Unternehmen, also solche die durch staatliche Anweisung schließen mussten oder die durch die Schließungen wichtige Kunden verloren haben. Solo-Selbstständige können im Rahmen der Novemberhilfe eine Pauschale von bis zu 5.000 Euro erhalten, die auch für den Lebensunterhalt genutzt werden kann, und dieser Zuschuss kann ganz ohne die Hilfe von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern beantragt werden.
Da der „Lockdown light” wohl bis mindestens 20. Dezember verlängert wird, müssen auch die finanziellen Hilfen für die betroffenen Unternehmen ausgedehnt werden. Wie am 24. November bekannt wurde, plant die Regierung die Verlängerung der Novemberhilfe durch die sogenannte Dezemberhilfe auch im Monat Dezember.
Kommentar schreiben