Wer online etwas anbietet, den interessiert auch, wer auf das eigene Angebot klickt. Doch seit Mai 2018 schreibt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor, dass Webseitenbesucher einwilligen müssen, ob und wie ihr Verhalten auf der Webseite aufgezeichnet und verarbeitet werden darf. Diese Einwilligung muss informiert, unmissverständlich und freiwillig erfolgen. Als Lösung dafür werden Einwilligungsmanagement-Systeme – bekannt auch als Cookie-Banner – verwendet, in denen sich vor dem Anschauen der eigentlichen Webseiteninhalte die entsprechenden Einstellungen zum Datentracking auswählen lassen.
All das bedeutet viel Aufwand und ist zu kompliziert für die klickmüden User? – Nein, zeigen die Ergebnisse der Studie „Innovatives Datenschutz-Einwilligungsmanagement“, die das Bundesjustizministerium aktuell veröffentlicht hat. So würde eine überwiegende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher individuelle Wahl- und Einstellungsmöglichkeiten bei Einwilligungen und datensparsame Voreinstellungen klar befürworten, heißt es.
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