Seine Produkte im besten Licht darzustellen ist das Ziel eines jeden Händlers – ganz gleich, ob online oder offline. Besonders bei Amazon ist die Konkurrenzlandschaft sehr ausgeprägt. Somit ist es unerlässlich die eigenen Angebote von denen der Mitbewerber abzuheben, um sein Stück vom Umsatzkuchen abzubekommen. Allerdings beschränken sowohl Amazon mit seinen Richtlinien als auch der Gesetzgeber die Möglichkeiten des Marketings zum Wohle des Verbrauchers.
Damit Sie bei dem Drahtseilakt zwischen rechtssicherem Handeln und effektiven Marketing-Maßnahmen eine gute Figur machen, zeigen wir in diesem Artikel die größten Abmahnfallen im Amazon Marketing auf.
Dabei werfen wir einen Blick auf die üblichen Verdächtigen wie Bilder, Produktbeschreibung, Werbeaussagen oder Preiskennzeichnung und auf ein paar weniger bekannte Abmahnquellen. Kleine Unaufmerksamkeiten können Sie schnell teuer zu stehen kommen, denn auch in der digitalen Welt schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.












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B2C ist man nicht zur Rechnungsstellu ng verpflichtet. Und wenn es eine Rechnung gibt, dann enthält diese evtl. auch keine MwSt. (zB. bei Kleingewerblich en, Verkäufern mit Differenzbesteu erung, oder auch oftmals bei Verkäufern aus Fernost).
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Hallo Andreas,
vielen Dank für den Hinweis. Das ist vollkommen richtig, dass nicht für jedes Geschäft eine Rechnungslegung verpflichtend ist.
Dennoch haben sich die Gerichte trotzdem auf die Seite der Verbraucher geschlagen: z. B. könne ein Hinweis auf die Rechnung mit Mehrwertsteuer die Verbraucher verunsichern (vgl. OLG Braunschweig, Az. 2 U 36/10). Das ist sicher nicht immer einleuchtend, dennoch muss man der Rechtsprechung Beachtung schenken, wenn man kein Abmahnrisiko eingehen will.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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