1. Wie funktioniert das mit den Soforthilfe-Zuschüssen eigentlich?
2. Der Bund stellt klar: Keine Soforthilfe für den Lebensunterhalt
3. Die Bundesländer agieren nicht einheitlich
4. Sonderfall NRW: Auch für Anträge von vor dem 1. April gelten (vorerst) die Bundesvorgaben
5. Wo können Solo-Selbstständige trotzdem Zuschüsse für den Lebensunterhalt erhalten?
6. Nicht alle Bundesländer können sich die Landeshilfen leisten
7. Die Bundesländer schließen sich zusammen und fordern eine Erweiterung der Soforthilfen
8. Auch der Händlerbund fordert eine Anpassung der Förderbedingungen
Die Corona-Soforthilfe-Zuschüsse der Bundesregierung sorgen derzeit vor allem bei Solo-Selbstständigen für Verunsicherung. Tatsächlich besteht die Gefahr, dass die Soforthilfe in ihrer jetzigen Form für die Solo-Selbstständigen am Ende keine wirkliche Hilfe darstellt. OnlinehändlerNews hat erstmals vor zwei Wochen über dieses Problem berichtet. Im Anschluss erreichten uns zahlreiche Zuschriften von Leserinnen und Lesern.
Sehr viele Solo-Selbstständige haben uns ihre Erfahrungen geschildert und zeichneten ein eindeutiges Bild: Die Soforthilfe stellt nicht die Hilfe dar, die Solos erhoffen und brauchen, weil sie nicht immer für die Lebenshaltungskosten verwendet werden dürfen. Denn die Situation ist in den Bundesländern nicht einheitlich: In manchen gibt es Hilfen, die andere Länder nicht bieten. Die Informationslage für die Solo-Selbstständigen ist schlecht. Kurz: Es besteht erheblicher Verbesserungsbedarf.
Darum haben wir weiter recherchiert und in allen 16 Wirtschaftsministerien der Bundesländer nachgefragt: Welche Vorgaben gelten in Ihrem Land für Solo-Selbstständige? Und wollen Sie die Situation für diese Gruppe verbessern und ihnen ermöglichen, die Zuschüsse auch für den Lebensunterhalt zu verwenden? Aus zehn Ministerien kamen Antworten zurück, darunter befand sich auch das Wirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen – dem Bundesland, zu dem uns die meisten Leserfragen erreichten.
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und Energie des Landes Nordrhein-Westf alen erhalten, in dem ich darlegen muß, was ich im Förderzeitraum ( 3-5-2020 ) eingenommen bzw. augegeben habe. Bin etwas überfordert. Ich gehöre zu denen, die zuhause ein kleines Büro haben, mit dem Privatwagen zu Terminen fahre, meine Renten und Versicherungen aus den Einnahmen bezahle u.s.w. Ich falle komplett hinten runter. Einen Teil habe ich bereits zurückgezahlt. Wo gibt es eine verbindliche Niederschrift, ob ich 2000,-€ behalten darf um wenigstens Versicherungen in der Zeit bedienen zu können. VG Christiane
___________________
Antwort der Redaktion:
Hallo Christiane,
hier ist die Pressemitteilun g des Wirtschaftsmini steriums NRW dazu, dass 2000 € für private Zwecke genutzt werden können: wirtschaft.nrw/.../...
Beste Grüße
die Redaktion
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@ Uta Schmitz-Esser, haben Sie die Möglichkeit, mit den Screenshot via Mail zukommen zu lassen?
Oder auch gerne jemand anderes, der die damaligen FAQ´s (vor dem 01.04.2020) als Datei oder Screenshot vorliegen hat.
kloecker.andregmail.com
Vielen Dank für die Unterstützung.
VG
Andre Klöcker
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"Allerdings haben die FAQ, in denen der besagte Passus zum Unternehmerlohn stand, keine rechtliche Wirkung auf einen Vertrag"
Da die FAQ zu dem Zeitpunkt die einzige offizielle Informationsque lle waren (und auch z.B. auf der offiziellen Facebook-Seite des Land NRW ähnliche Auskünfte kamen), wäre das Auslegungssache . Kommt also auf den Richter an (aber die meisten Richter werden nicht die Hand beißen, die sie füttert...)
Auch im Bescheid (und der ist rechtsgültig) wurde sehr schwammig formuliert, was mit der HIlfe bezahlt werden darf. Privatkosten wurden da nicht ausgeschlossen.
"ist derzeit kein Rechtsweg dagegen erkennbar."
Das sehen einige IHKs aber anders und warnen davor, vorschnell das eMail-Formular auszufüllen und Geld zurückzuzahlen.
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Beste Grüße in die Runde
_______________
Antwort der Redaktion:
Guten Tag,
leider geht es vielen Solo-Selbststän digen gerade wie Ihnen, wenn Sie die Soforthilfe in NRW vor dem 1. April gestellt haben. Allerdings haben die FAQ, in denen der besagte Passus zum Unternehmerlohn stand, keine rechtliche Wirkung auf einen Vertrag. So ärgerlich es ist, dass die FAQ nachträglich so gravierend geändert wurden, ist derzeit kein Rechtsweg dagegen erkennbar. Das Verwaltungsgeri cht Köln hat bereits in einem Fall geurteilt, dass sich daraus kein Anspruch auf komplette Förderung der Lebenshaltungsk osten ableitet.
NRW hat aufgrund der massiven Kritik, die geübt wurde, wie Sie vielleicht wissen, rückwirkend die Bedingungen für die Soforthilfe geändert und gewährt Solo-Selbststän digen insgesamt 2.000 Euro der Soforthilfe für die Lebenshaltungsk osten. Das ist leider nicht viel, aber bringt vielleicht etwas Entlastung für Sie.
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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Das ist ein Win-Win-Geschäf t, aber nur wenn ich den Betrag nicht irgendwann zurückzahlen muss. Ich würde jedenfalls dagegen angehen, denn die Verwendung habe ich im Antrag bereits deutlich beschrieben. Wer so etwas nicht liest, ist selbst schuld.
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Meine Tochter hat ein kleines Kosmetik Studio und bekam vor 4 Wochen die Bestätigung der Soforthilfe gestern fand die Überweisung statt!!
Seit Anfang März musste sie schließen und hatte seitdem KEINERLEI Einnahmen. Wir haben ihr unter die Arme gegriffen schließlich kämpft sie seit 2,5 Jahren sich einen Kundenstamm aufzubauen was nicht leicht war. Da kann man jetzt nicht einfach sagen : mach dicht!
Durch diese Zahlung müssen aber erstmal die noch ausstehenden sowie die laufenden Kosten getilgt werden. Sie kann jetzt wieder mit Fußpflege anfangen gelebt und ihre Rechnungen haben wir jetzt in 3. Monat übernommen.
Waren froh als das Geld kam und im Antrag keinerlei Hinweise wofür das Geld steht ; es ist doch wohl klar das jeder kleine Unternehmer auch leben muss und Licht nur geschäftliche sondern auch private Kosten hat.
Aber so ist unser toller Sozialstaat die einen machen nix und bekommen vorne und hinten reingebuttert aber der Kleine kann wie immer sehen wie es weitergeht.
Warum werden von Bundesland zu Bundesland solche Unterschiede gemacht?!
Es ist zum heulen dieses ganze Durcheinander.
Lg
Birgit
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Das könnte aber auch so ausgelegt werden, dass nicht im Vorfeld gefragt wird, wofür das Geld ausgegeben wird. Es ist ja die Rede von "wird", nicht von "wurde"...
Mag kleinlich sein, aber man weiß ja nie was die sich einfallen lassen...
P.S. Und Leute, eure Captcha-Abfrage ist lächerlich. 20 mal irgendwelche Bildchen anklicken um einen Kommentar hier zu lassen? Echt jetzt?
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Jetzt habe ich schon 3 Monate null Einkommen, Krankenkasse, versicherungen ,Miete läuft weiter. Da ich im Haus wohne Zählt alles privat. Soforthilfe,wo ich mir 800 bis 1000 Euro Gehalt abziehen dürfte,wären eine echte Hilfe.selbst wenn das Geld irgendwann mal aufs Konto kommt, darf ich nicht anrühren.
Im Moment lebe ich von Nudel, Tabak und Hülsen, spare wo ich kann und habe eine Daseinsberechti gung. Harz IV Antrag waren 34 Seiten, Nachweise Rückwirkend 10 Jahre. Lieber sterben,als das auszufüllen.
Es ist in meinen Augen unwürdig,Randgr uppen so zu behandeln, meine privaten Schulden,welche ich noch nie hatte, steigen,und keine Aussicht auf Bewässerung.
Für mich heißt das, wenn ich je wieder arbeiten darf, muss ich 3 mal mehr Termine machen, mit fast 60 Jahren und 50% Behinderung Nachtschichten und Dumpingpreise machen, um steuern, schulden und Sozialabgaben zu bedienen.
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