Das Coronavirus führt nicht nur im Gesundheitssystem und in der Versorgung zu neuen Herausforderungen, wirtschaftlich sind durch die aktuellen Einschränkungen und Auflagen Unternehmen und (Teil-)Selbstständige auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Eben diese stellen sowohl die Bundes- als auch Landesregierungen nun bereit.
Doch welche Mittel gibt es genau? Wer bekommt überhaupt Hilfe? Und auf welchem Wege? Wir haben Fragen zu den Hilfsmaßnahmen gesammelt und beantwortet. Wir werden an dieser Stelle regelmäßig neue Entwicklungen und Maßnahmen hierzu aufnehmen und Informationen aktualisieren.
Stand der Informationen: 29.05.2020, 11:40 Uhr
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die Frage nach dem „Warum" können wir in diesem Fall leider auch nicht beantworten. Die Soforthilfe des Bundes ist ja auch nicht dafür vorgesehen ein Geschäft oder einen Betrieb weiter auszubauen, sondern soll sicherstellen, dass laufende Kosten wie Miete gedeckt werden können. Für nebentätig Selbstständige sieht der Gesetzgeber womöglich die Grundsicherung, also Hartz4 vor, der Antrag wurde ja auch erleichtert, indem die Vermögensprüfun g vorerst ausgesetzt wurde.
Liebe Grüße
die Redaktion
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ich habe einen KFZ Handel seit 2002 im Nebenerwerb angemeldet.
Diesen habe ich über die letzten Jahre immer weiter ausgebaut und mir ein zweites Standbein geschaffen.
Seit Ende letzten Jahres bin ich Arbeitslos geworden, somit hab zwar etwas Geld vom Amt, dies ist aber für denn Lebensunterhalt bestimmt. Die freie Zeit hab ich genutzt um das Geschäft/Betrie b weiter auszubauen (da es auch in eine Selbstständigke it gehen soll), jetzt fehlen mir die Einnahmen der "Laufkundschaft " sowie die Einnahmen aus dem Schrotthandel vom In/Export auf die man angewiesen ist.
Meine Frage wäre, warum es keine Sicherung gibt für den Nebenerwerb, hier spricht man ja auch von Solo-Selbststän digen, die aber auch Ihre Einbußen haben, hier ist ja auch nicht jeder Fall gleich.
LG
Benjamin Müller
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wenn du eine Bewilligung erhalten hast, solltest du auch die Soforthilfen überwiesen bekommen. Das kann bestimmt ein paar Tage dauern, schließlich werden viele Anträge eingehen und viele Überweisungen getätigt. Hin und wieder dauert eine Überweisung ja auch ein paar Tage. Hast du das Geld in der Zwischenzeit schon erhalten?
Ja, die jeweiligen Bedingungen für die Soforthilfe muss man im Blick behalten, schließlich gibt es einige Auflagen und Punkte, die berücksichtigt werden müssen. Hier schauen wir aktuell auch gezielt danach, ob sich die Soforthilfen negativ auswirken können oder ob man trotz allen Rückzahlungen am Ende mehr Geld zur Verfügung hat, als ohne die Soforthilfen. Auch für dein Feedback in dieser Thematik sind wir sehr dankbar, denn es ist für uns sehr hilfreich!
Im FAQ der Soforthilfe in NRW wird als entscheidender Stichtag für einen Wegfall von Aufträgen auch der 1. März 2020 genannt. Daher wird dieses Datum das richtige sein.
Die Presse in Deutschland weist unserer Meinung allerdings schon darauf hin, dass in Deutschland weniger getestet wird als in anderen Ländern. Eine Täuschung der Öffentlichkeit können wir da nicht beobachten. Als Beispiel für viele Artikel, die in diese Richtung gehen, hier ein Artikel aus dem Spiegel vom 20.3.: spiegel.de/.../...
Mit besten Grüßen
Die Redaktion
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das kommt aktuell auf das Bundesland an, in dem sie leben und/oder tätig sind. In den Ländern können Sie ab sofort die Soforthilfen beantragen, die sie nicht zurückzahlen müssen. Die Voraussetzungen sind jedoch überall verschieden.
In Schleswig-Holst ein können beispielsweise alle Solo-Selbststän digen und Unternehmen Soforthilfe beantragen, die „ihre Waren und Dienstleistunge n bereits vor dem 01.04.2020 am Markt angeboten haben.” (ib-sh.de/.../...)
In anderen Ländern wie NRW ist der Stichtag jedoch der 31.12.2019. Ob es auf Bundesebene zu einer Änderung der Zugangsvorausse tzungen für die Soforthilfen kommt, ist derzeit noch nicht absehbar.
Sie müssen sich als an die für sie zuständige Landesstelle wenden und dort die Bedingungen einsehen. Leider ist es nicht einheitlich in allen Bundesländern. Die für sie zuständige Stelle finden Sie in dieser Broschüre vom Händlerbund: haendlerbund.de/.../...
Mit besten Grüßen
Die Redaktion
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ich habe in NRW die Soforthilfe am 27.03.20 beantragt, schon am 29.03.20 kam die Bewilligung, jedoch ist bis Dato nichts auf dem Konto eingegangen, dabei sind nun schon mehr Tage vergangen als der Antrag bis zur Bewilligung benötigte, ich frage mich was da los ist und in wie weit habe ich nach Bewilligung auch einen Anspruch? Ein Rechtsanspruch selber gibt es nämlich nicht für die Bewilligung, was ist aber wenn es bewilligt wurde?, zudem muss nach 3 Monaten der Betrag zurückgezahlt werden den ich nicht verwende, UND ich darf damit keine laufenden Kredite befriedigen...w ie bitte? Aus welchen Topf soll ich denn laufende Kredite befriedigen? Ansprehpartner im Form von Mails oder Telefon wird niergendwo genannt, man kann also niht nachfragen wann und ob das Geld nun kommt. Nach 3 Monaten behält man sich eine Prüfung vor, wo ich dann alles Nachweisen muss, und vor allem steht oben der Engpass darf nicht vor dem 11.03.20 bestanden haben, im Antrage selber und in der Bewilligung wird aber der 01.03.20 genannt. Was ich nicht verbrauche oder nicht korrekt nachweisen kann, wird zu 5% verzinst und man behält sich rechtliche Schritte vor, also alles in allem eine Luftblase, genauso wie die Coronazahlen selbst in Deutschland, selbst Heinsberg, das erste Zenrum in Deutschland wurde nie abgeschirmt, und bis Dato wurde weder ich noch Freunde aus der Gegend, ich komme von dort, getestet, und man sagt uns in der Presse das Deutschland mehr testet als andere Länder, Fakt: Es wird in Deutschland nur getestet wer komplett auf der Kippe steht, das ist alles verschönern von Wahrheiten, ich vertraue dem Staat nicht mehr.
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Bis Anfang April gewährte Berlin ebenfalls noch Zuschüsse in Höhe von 5.000 Euro für den Lebensunterhalt für Solo-Selbststän dige. Diese Mittel vom Bundesland Berlin …
Erbitte die Info dringend...
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Antwort der Redaktion
Liebe Ilse,
die entsprechende Passage wurde aus dem Text entfernt, da sie nicht mehr aktuell ist. Im Zeitraum von Mitte/Ende März bis Anfang April 2020 hat das Land Berlin über die Investitionsban k Berlin noch Lebenshaltungsk osten gefördert. Ab 2. April 2020 war das nicht mehr möglich. Informationen zu den verschiedenen Konditionen und wie man damit umgehen muss, erhältst du warscheinlich am besten direkt von der Investitionsban k Berlin.
Die aktuellen Hilfsprogramme in Berlin findest du hier: ibb.de/.../coronahilfen.html
Beste Grüße
die Redaktion
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ob Ihnen speziell die Soforthilfe zusteht, können wir als Redaktion und aus der Ferne natürlich leider nicht einschätzen. Das kann nur die zuständige Behörde, die die Anträge prüft und bewilligt. Es gibt von der zuständigen Investitionsban k Schleswig-Holst ein ein sehr ausführliches FAQ, vielleicht finden Sie hier nützliche Informationen: ib-sh.de/.../...
Beste Grüße,
die Redaktion
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Viele Grüsse M.Johannsen
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ich bin selbstständig und brauch Hilfe.
ich komme nicht mehrweiter,
Mit freundlichen Grüssen
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Somit wäre ein Kredit denke Ich Nachvollziehbar & gerechtfertigt, (zum weiter Betrieb weiter ausbauen wäre dieses Geld nicht vorgesehen, vielleicht haben Sie das verkehrt aufgefasst)
Der Händlerbund (wo ich Mitglied bin) hat ´ja einen längeren Arm und könnte in dieser Krise gewisse Fragen zusammentragen und die dann an die Regierung oÄ stellen.
Ich bin hier nur einer von tausenden?
(Ich bin erst seit 16.01.20 Arbeitssuchend im Teilerwerb gemeldet, von daher nutzte ich die freie Zeit um das Geschäft weiter aufzubauen)
Danke
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