„Es gibt immer ein passendes Fördermittelprodukt“
Egal, ob das Projekt noch in den Kinderschuhen steckt oder man bereits erste Erfahrungen im Geschäftsleben sammeln konnte, staatliche Gelder sind nicht an einen bestimmten Zeitraum gebunden. „Die Fördermittel müssen nicht unbedingt vor der Gründung des Online-Shops beantragt werden. Es ist durchaus möglich, erst einmal einige Monate zu testen, ob die Geschäftsidee tragfähig ist, um erst dann den Bedarf der Investitionssumme auszuloten und mit dem Online-Shop durchzustarten“, erklärt Dagmar Schulz. Es werden sowohl Onlineshop-Neugründungen unterstützt, als auch E-Commerce-Projekte, die bereits am Markt aktiv sind. Falls sich Gründer aber beispielsweise für einen Wachstumskredit entschieden haben, sollte man bereits rund zwei Jahre am Markt aktiv sein, so die Empfehlung der Gründungsberaterin.
Fördermittel für einen Online-Shop kommen in ganz unterschiedlichen Formen daher. Grundsätzlich handelt sich dabei in der Regel um rückzahlbare Kredite mit besonders attraktiven Zinssätzen und Rückzahlungsmodalitäten. „Da gibt es z. B. das ERP-Gründerkredit Startgeld der KFW: Bei diesem Kredit ist es möglich, bis zu 30 Prozent der Darlehenssumme für laufende betriebliche Kosten zu nutzen. Die anderen 70 Prozent des Kredits müssen dann für Investitionen also z. B. für die Weiterentwicklung der Shop-Infrastruktur investiert werden“, erklärt sie eines der Modelle. Zusätzlich haben aber auch regionale Förderbanken wie z. B. die NRW Bank und deren Gründungskredit Fördermittel für Jungunternehmen im Angebot. „Grundsätzlich kann man sagen, dass es eigentlich egal ist, in welcher Phase sich Ihr Unternehmen gerade befindet: Es gibt immer ein passendes Fördermittelprodukt“, betont Dagmar Schulz. Auch die zur Verfügung gestellten Summen können stark variieren, Kredite bis zu einer Höhe von 100.000 Euro und darüber hinaus sind durchaus möglich.
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