Die rechtliche Krux mit „Made in Germany“
Nun stellt sich die Frage, wann genau ein Produkt mit der Herkunftsbezeichnung „Made in Germany“ versehen werden darf: Müssen dazu alle Bestandteile ausnahmslos aus Deutschland kommen? Oder darf die Zusammensetzung gemischter Herkunft sein? Und wie sieht es mit der Fertigung aus? Heutzutage sind schließlich die wenigsten Produkte von den verwendeten Ressourcen bis über alle herstellerischen Prozesse in einem einzigen Land verortet – eine internationale Arbeitsteilung bringt schließlich auch Vorteile mit sich. Doch gibt es einen festgelegten Prozentsatz an Arbeitsprozessen, die in Deutschland erfüllt werden müssen?
Ganz einfach sind diese Fragen definitiv nicht zu beantworten, denn ein Gesetzestext, in dem dies ganz klar, konkret und zweifelsfrei geregelt ist, fehlt. Wie die IHK Stuttgart auf ihrer Website schreibt, finden sich nationale Regelungen rund um das Thema „Made in Germany“ im so genannten UWG, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, in seiner aktuellen Fassung nicht mehr. In einer früheren Fassung allerdings schon. „Dies liegt daran, dass dort Ursprung und Herkunft, vermutlich aufgrund eines Übersetzungsfehlers der EU-Richtlinie verwechselt wurden.“
Fest steht: Grundsätzlich darf der Kunde über den Ursprung eines Produkts nicht getäuscht werden. Schließlich würden dadurch „möglicherweise falsche Erwartungen bezüglich der Qualität und Zuverlässigkeit“ geweckt werden. Wirbt ein Händler also – ob bewusst oder unbewusst – mit falschen geografischen Herkunftsangaben eines Produkts, ist dies als irreführende Angabe einzustufen und kann aus sowohl aus wettbewerbsrechtlicher als auch aus markenrechtlicher Sicht abgemahnt werden. Mit einer entsprechenden Abmahnung kann dann auch eine Unterlassungserklärung sowie eine Schadensersatzforderung einhergehen.
In der rechtlichen Praxis geht es um den „zentralen Produktionsvorgang“
Obwohl also klärende Gesetzestexte fehlen, gibt es allerdings bereits einige Gerichte, die sich mit der rechtmäßigen Verwendung des „Made in Germany“-Vermerks auseinandergesetzt haben. Zumeist ging es in den entsprechenden Prozessen um die Frage, ob ein Unternehmen die Bezeichnung unzulässigerweise genutzt und sich dementsprechend einer irreführenden Werbung schuldig gemacht hatte.
Das OLG Köln urteilte im Juni 2014 beispielsweise folgendermaßen (6 U 156/13): „Nach der Rechtsprechung ist es in Übereinstimmung mit der Literatur für die Bezeichnung ,Made in Germany‘ nicht erforderlich, dass die Ware zu 100 %, vom gedanklichen Entwurf bis zur endgültigen Fertigstellung, in Deutschland produziert wird. Notwendig, aber auch ausreichend ist vielmehr, wenn der zentrale Produktionsvorgang, bei dem die Ware ihre aus Verkehrssicht wesentlichen Bestandteile oder bestimmenden Eigenschaften erhält, im Inland stattfindet bzw. auf einer deutschen Leistung beruht.“
Was genau mit dem genannten „zentralen Produktionsvorgang“ gemeint ist, hängt natürlich mit dem jeweils betrachteten Produkt zusammen. Geht es um ein Kleid, das aus australischer Merinowolle besteht, jedoch erst in Deutschland gestrickt wurde, so kann dieses Kleid dann im Rahmen des Verkaufs als „Made in Germany“-Produkt gekennzeichnet werden. Gleiches gilt auch für Autos, bei denen nicht alle Einzelteile aus Deutschland kommen: Wichtig ist, dass die Zusammensetzung und endgültige Zusammenbau hierzulande getätigt wurde. Kommen hingegen alle Teile einer Maschine aus Deutschland, diese wurden allerdings im Ausland zusammengesetzt, darf das fertige Produkt den Vermerk nicht erhalten.
Übrigens: Im Jahr 2013 gab es Bemühungen der EU-Kommission, genauer gesagt der zuständigen Binnenmarktabteilung, die Richtlinien rund um das „Made in Germany“-Label zu verschärfen. Zahlreiche deutsche Hersteller sahen damals ihre „Made in Germany“-Produkte in Gefahr. Bisher sind entsprechende Vorhaben aus der Politik (inklusive einer verpflichtenden EU-weiten „Made in …“-Angabe für fast alle Produkte) nicht bis zur Marktreife gelangt.
Und wo bekommen Händler das „Made in Germany“-Siegel her?
Eine zentrale oder gar staatliche Anlaufstelle für eine „Made in Germany“-Zertifizierung gibt es bislang nicht. Stattdessen stehen Herstellern eine Reihe verschiedener Dienstleister zur Verfügung, die eine solche Prüfung und anschließende Zertifizierung vornehmen, darunter etwa madeingermany.online, german-ma.de, das Deutsche Institut für Qualität und Zertifizierung (DIQZ) oder auch TÜV Nord.
Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses und eigener Prüfverfahren untersuchen die Anbieter dann, ob die entsprechenden Produkte eines Herstellers geeignet sind, um das „Made in Germany“-Label zu tragen. Das DIQZ gibt beispielsweise an, dass dabei nachgewiesen werden muss, „dass mindestens 50 Prozent der Wertschöpfung eines Produktes oder einer Produktgruppe einschließlich inländischer Zulieferer aus dem deklarierten Herkunftsland stammen“.
Auch TÜV Nord und madeingermany.online verweisen auf ihren Websites auf diese 50-Prozent-Hürde, wobei letzterer Anbieter sogar einen prozentualen Mindestanteil von 51 Prozent angibt. Das in der rechtlichen Praxis angewandte Prinzip des „zentralen Produktionsvorgangs“ findet hier keine Anwendung – dies dürfte auch als rechtliche Absicherung der Dienstleister zu verstehen sein.
Darüber hinaus stellt der TÜV als weitere Anforderung der Zertifizierung heraus, dass der jeweilige Hersteller nachweisen muss, dass er mindestens drei Jahre am Markt aktiv ist und die zu zertifizierenden Produkte den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, was die Sicherheit angeht. Aus einem Schaubild des Unternehmens wird schnell deutlich, dass das Verfahren durchaus komplex ist und von spezialisierten Fachkräften begleitet wird.

Wie lange die Zertifizierung letztendlich dauert, hängt vom individuellen Aufwand ab: Als entsprechende Kriterien nennt das DIQZ beispielsweise die Zahl der Produktvarianten, die Komplexität der Leistung, die Anzahl der Unternehmensstandorte und Mitarbeiter sowie die Durchführung von Forschung und Entwicklung.
Händler sollten sich nicht mehr allein auf dem Image ausruhen
Ein Fakt, der an dieser Stelle jedoch nicht unter den Teppich gekehrt werden sollte, ist die Tatsache, dass die jüngsten weltpolitischen Entwicklungen nicht ganz spurlos am „Made in Germany“-Image vorbeigegangen sind: US-Präsident Donald Trump stärkt beispielsweise den Patriotismus in den USA seit seinem Amtsantritt. Durch entsprechende Kampagnen und Slogans wie „America First“ wollen Trump-Anhänger laut einer aktuellen Studie von Globeone mehr amerikanische Produkte (76 Prozent) und weniger deutsche Marken (46 Prozent) kaufen. Auch die deutsche Automobilbranche, vor allem wohl hiesige Automarken wie VW, haben durch den Dieselskandal an Ansehen verloren.
Deutsche Unternehmen, die „Made in Germany“-Produkte herstellen und anbieten, sollten sich also nicht auf dem gewachsenen Positivimage des Labels ausruhen, sondern die Vorteile und hohen Qualitätsstandards ihrer Waren auch aus Marketingsicht klar herausstellen und kommunizieren. Hierbei geht es nicht allein um die objektive Informationsvermittlung – wichtig ist auch das Storytelling, also dass die Unternehmen zeigen, wer sie sind und welche Geschichten hinter ihren Produkten stecken. Eine solche Strategie kann nicht nur die Marke selbst stärken und ihr weitere Tiefe verleihen, sondern auch die Kunden enger an die Produkte und das Unternehmen selbst binden.
Exkurs 1: Alternativen zu „Made in…“
Neben dem traditionellen Vermerk „Made in Germany“ finden sich in den letzten Jahren immer wieder auch andere Varianten – vor allem dann etwa, wenn Produkte in Deutschland erdacht oder erfunden werden, aber die Produktion in internationalen Gefilden stattfindet. Entsprechende Verweise, die sich finden lassen, sind beispielsweise „designed in Germany“, „developed in Germany“ oder „engineered in Germany“. Da die Verweise nichts über den Produktionsort aussagen, sondern nur auf den Ursprung der Produktidee bzw. des -konzepts verweisen, ist eine solche Verwendung pfiffig und könnte Kunden vom Produkt überzeugen.
Exkurs 2: Regionale Bezeichnungen
Neben dem Label „Made in Germany“ gibt es natürlich auch innerdeutsche, regionale Herkunftsbezeichnungen, die Ansehen genießen und mit denen es sich lohnt, zu werben. Einige dieser Bezeichnungen sind auch von der EU geschützt: Nürnberger Bratwürste, Spreewälder Gurken, Aachener Printen, Lübecker Marzipan oder auch Kölsch wären hier zu nennen. Um eben diese und ähnliche Bezeichnungen nutzen zu dürfen, müssen die Produkte im jeweiligen Stadtgebiet bzw. einer eingeschränkten Region und meist nach festgelegten Rezepturen oder unter Verwendung bestimmter Ingredienzen produziert werden. Eine zusätzliche Werbung mit dem Vermerk „Made in Germany“ ist mit Blick auf diese Produkte allerdings nicht unbedingt anzuraten, denn dies könnte – je nach Einzelfall – aus juristischer Sicht auch als Werbung mit Selbstverständlichkeiten eingestuft und somit abgemahnt werden.
Dieser Artikel ist zuerst erschienen im Onlinehändler Magazin Q2/2019.
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