Das Jahr neigt sich mit großen Schritten dem Ende – und rückt so das Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetzes, kurz VerpackG, zum 1. Januar 2019 zusehends näher. Neben dem Weihnachtsgeschäft auch noch den Überblick über den Gesetzesdschungel zu wahren und sich so vorzubereiten, dass das Geschäft auch in 2019 rechtskonform und sicher aufgestellt ist, ist viel verlangt.
Der folgende Beitrag greift Online-Händlern unter die Arme und erklärt die relevanteste Neuerung des Verpackungsgesetzes – die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) – und welche Pflichten sich hieraus für sie ergeben.

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