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Neue Zollpauschale: Wird der Einkauf bei Temu und Shein jetzt teurer?

Veröffentlicht: 29.06.2026
imgAktualisierung: 29.06.2026
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
29.06.2026
img 29.06.2026
ca. 2 Min.
Apps von China-Shops auf Smartphone
dimarik / Depositphotos.com
Ab Juli entfällt die Zollfreigrenze für Kleinsendungen unter 150 Euro. Plattformen wie Temu und Shein sind besonders betroffen.


In dieser Woche ist es so weit: Die bisherige Zollfreigrenze für Kleinsendungen unter 150 Euro entfällt. Stattdessen wird für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern künftig pauschal eine Abgabe von drei Euro erhoben. Betroffen sind alle, die Waren aus dem Ausland bestellen – besonders im Fokus stehen Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress, die in den vergangenen Jahren mit niedrigen Preisen und Direktversand aus Asien den europäischen Markt verändert haben.

EU will Verwaltungsaufwand und Wettbewerbsverzerrungen reduzieren

Die Maßnahme der EU verfolgt zwei Ziele. Zum einen soll der Verwaltungsaufwand der Zollbehörden refinanziert werden: Nach Angaben der EU-Kommission wurden 2025 rund 5,8 Milliarden Kleinsendungen eingeführt – umgerechnet etwa 15,9 Millionen Sendungen pro Tag. Zum anderen reagiert die EU auf Kritik europäischer Online-Händler, die seit Längerem einen ungleichen Wettbewerb durch Drittstaaten-Anbieter monieren, welche Waren ohne entsprechende Abgaben direkt an Endkunden versenden.

Drei Euro pro Warenkategorie – nicht pro Paket

Die Pauschale wird nicht pro Paket, sondern für jede unterschiedliche Zolltarifunterposition innerhalb einer Sendung berechnet. Bei zwei unterschiedlichen Produktarten in einem Paket – etwa einer Hose und einem Handy-Ladekabel – fallen entsprechend sechs Euro an, bei mehreren identischen Artikeln nur drei Euro.

Besonders stark wirkt sich die Pauschale bei niedrigpreisigen Waren aus: Im unteren Preissegment kann sie Preissteigerungen von 30 bis 75 Prozent entsprechen, so T3n.

Mögliche Reaktionen der Plattformen

Wie genau Plattformen wie Temu und Shein auf die neue Regelung reagieren, ist noch offen. Diskutiert werden unter anderem die Bündelung von Bestellungen sowie der Ausbau von Warenlagern in der EU, von denen aus Sendungen ohne Einzelverzollung an Endkunden verschickt werden könnten – ein Modell, das etwa Amazon bereits nutzt und in das auch Temu investiert.

Für Online-Händler innerhalb der EU könnte sich aus der Neuregelung ein Wettbewerbsvorteil ergeben, da sich Preisunterschiede zu Nicht-EU-Anbietern verringern dürften.

Artikelbild: https://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 29.06.2026
img Letzte Aktualisierung: 29.06.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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cf
30.06.2026

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Ich frage mich nur, wie es den Zoll entlasten soll, wenn dieser jetzt zusätzlich auch noch die Anzahl der Produktkategorien je Paket ermitteln soll (die gaarantiert immer richtig auf dem Etikett angegeben werden) und dann auch noch die 3 Euro je Produktkategorie in Rechnung stellen soll. @Redaktion: Ich habe noch nicht verstanden wer diese jetzt eigentlich wie zahlen muss. Typische "kleine Tüten" wurden bisland vom Postboten einfach in den Briefkasten geworfen. Muss er dann klingeln um 3 Euro zu kassieren? Falls ja, erhebt die Post dann zusätzlich ihre 12 Euro Aufschlag für die Zollabwicklung? Oder landen einfach pauschal alle kleinen Warenlieferungen aus Drittländern beim freundlichen Zollamt um die Ecke und ich kann mich in 3 km Entfernung in die Warteschlange stellen, weil die Zollstelle vollkommen überrannt wird?