Der Modehändler Zalando hat vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Klage gegen die von der EU-Kommission vorgenommene Einstufung als „sehr große Onlineplattform“ verloren. Mit diesem Urteil bleibt das Unternehmen verpflichtet, die umfangreichen Vorgaben des Digital Services Act (DSA) umzusetzen.
Die EU-Kommission hatte Zalando im April 2023 als „sehr große Onlineplattform“ kategorisiert, da der Modehändler monatlich mehr als 83 Millionen aktive Nutzer:innen in der Europäischen Union verzeichnet. Als sehr groß gelten Plattformen in der EU ab 45 Millionen monatlichen Nutzer:innen. Diese Einstufung zieht strengere regulatorische Anforderungen nach sich, die speziell darauf abzielen, die Transparenz und Sicherheit auf großen Plattformen zu erhöhen.
Zalando: Einstufung nicht angemessen
Zalando wehrte sich gegen die Entscheidung und argumentierte, die Nutzerzahlen seien fehlerhaft erfasst worden. Zudem kritisierte das Unternehmen die auferlegten Vorgaben als unverhältnismäßig. Das Gericht wies jedoch sämtliche Einwände zurück und bestätigte die Einschätzung der EU-Kommission.
In einer ersten Stellungnahme zeigte sich Zalando enttäuscht von dem Urteil: „Wir sind enttäuscht über die heutige Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union“, zitiert der Spiegel das Unternehmen. Trotz der Niederlage bleibt Zalando bei seinem Standpunkt, dass die Regulierung für die Plattform nicht angemessen sei.
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