Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat sich die DSA-Transparenzdatenbank angeschaut und festgestellt, dass auf Marktplätzen zahlreiche gefährliche Produkte angeboten werden, wie sie in einer Pressemitteilung meldeten. In der DSA-Transparenzdatenbank müssen Betreiber:innen von Online-Marktplätzen melden, wenn sie rechtswidrige Produkte auf der Plattform löschen müssen.
70 Millionen gelöschte Produkte
Im November 2025 haben die fünf meistbesuchten Online-Marktplätze fast 70 Millionen Angebote entfernen müssen. Marktplätze sind dazu verpflichtet, stichprobenartig die Angebote mit den Warnungen des europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate abzugleichen. Diese Prüfung muss allerdings erst nach Veröffentlichung eines Angebots geschehen. Daher ist es möglich, dass Produkte zum Kauf angeboten werden, für die bereits eine Warnung vorliegt. Der VZBV kritisiert außerdem, dass es keine Regeln gibt, wie häufig ein solcher Abgleich stattfinden muss.
„Eine nachgelagerte, stichprobenartige Überprüfung der Angebote reicht offensichtlich nicht aus. Kontaminierte Kleidung, gefährliche Elektronikartikel oder unsicheres Kinderspielzeug werden weiterhin jeden Tag verkauft. Die Europäische Kommission muss endlich wirksame Maßnahmen einführen“, so Ramona Pop, Vorständen der VZBV.
30 Millionen Produkte gefährlich oder verboten
Von den knapp 70 Millionen gelöschten Angeboten handelte es sich bei 30 Millionen Produkten um solche, die gefährlich oder verboten sind. Unter anderem ein mit Blei verseuchtes Kuscheltier, für welches seit knapp drei Jahren eine Warnung vorlag. Die restlichen fast 40 Millionen Produkte verstoßen anderweitig gegen die Geschäftsbedingungen der Plattform. Pop fordert, dass Plattformbetreiber dazu verpflichtet werden, Angebote mit den Sicherheitswarnungen abzugleichen, bevor die Produkte online gehen.
„Die Masse an Löschmeldungen zeigt, dass Plattformen durchaus in der Lage sind, unsichere Produkte ausfindig zu machen und diese zu entfernen. Allerdings liefern sie immer wieder unzureichende Angaben zu ihren Entscheidungen. Die Europäische Kommission muss klare Regeln für die Datenangabe aufstellen, sonst bleibt die Transparenzdatenbank ein Datenfriedhof“, so Pop.
Artikelbild: https://www.depositphotos.com
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben