Verpackung: Ebay mahnt zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten

Veröffentlicht: 31.07.2025
imgAktualisierung: 31.07.2025
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 2 Min.
31.07.2025
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ca. 2 Min.
Versandkarton mit Ebay-Schriftzug
claudiodivizia / Depositphotos.com
Wer unregistrierte Verpackungen auf Ebay nutzt, muss mit Sanktionen rechnen. Der Marktplatz weist nochmals auf geltende Bestimmungen hin.


Wer online verkauft – etwa auf Ebay – und Waren versendet, muss sich unter anderem bei den in Verkehr gebrachten Verpackungen an gesetzlichen Bestimmungen halten. Der Marktplatz wiederum muss sicherstellen, dass die Händler:innen genau das tun. In diesem Sinne erinnert Ebay seine Verkäufer:innen aktuell erneut an die wichtigen gesetzlichen Vorgaben.

Andernfalls drohen Sanktionen: Wer der sogenannten erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) – zu denen auch die Vorgaben des deutschen Verpackungsgesetzes gehören – nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die eigenen Angebote auf dem Marktplatz ausgeblendet werden.

So funktioniert die Einhaltung des deutschen Verpackungsgesetzes auf Ebay

Zu den wichtigsten Vorgaben für Händler:innen gehören grundlegend

  • eine Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), im sogenannten Verpackungsregister LUCID, sowie
  • die Lizenzierung bei einem dualen System.

» Mehr zu diesem Thema: Lizenzierung und Registrierung nach dem Verpackungsgesetz: Was ist eigentlich der Unterschied?

Ebay achtet vor allem auf die korrekte Registrierung. Dafür müssen Händler:innen ihre individuelle LUCID-Registrierungsnummer an Ebay weitergeben. Dafür kann im eigenen Ebay-Konto der Bereich „Personenbezogene Daten und Datenschutz“ aufgerufen werden. Im Unterpunkt „Angaben zum Unternehmen“ lässt sich das Feld „LUCID-Nr.“ hinzufügen und die Nummer kann dort eingegeben werden.

Anschließend können Artikel eingestellt werden. Diese müssen außerdem der richtigen Kategorie zugeordnet werden, erläutert Ebay in seinem Hilfe-Bereich. Weitere Hilfestellungen bietet auch ein ausführliches Video.

Abmahnrisiko Verpackungsgesetz

Generell ist es ratsam, die Vorschriften im Shop und auf allen Plattformen umzusetzen. Wenn Händler:innen sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, drohen nicht nur deaktivierte Angebote oder Verkaufsverbote auf den Plattformen. Man riskiert auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Konkurrenz oder Verbände sowie Bußgelder.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 31.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 31.07.2025
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Hanna Behn

Hanna Behn

Hanna widmet sich am liebsten den Themen E-Commerce-Trends, Leadership und Unternehmertum.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Tatjana
01.08.2025

Antworten

Ebay sollte endlich jemand abmahnen, weil die erlauben privat Personen verderbliche Lebensmittel zu verkaufen!! Ohne Hygiene Kontrolle!!
Yildiz
06.08.2025
Gesetze könnten sich nicht besser zugunsten der Abmahn Vereine und -Anwälte sorgen. Allein die unsinnige OS Plattform Streitbeteiligung. Jetzt wurde sie abgeschafft. Wer weiß wie viele Online Händler:innen dadurch gelitten sind. Abmahn Vereine, Anwälte die angebliche, fragwürdige Mandanten vertreten wollen freuen sich weiter durch Verpackungsgesetz etc. Jeder der einen gesunden Menschen Verstand besitzt weiß daß der Online Händler nicht der Hersteller von Verpackungen ist. Trotzdem wird er aber zur Kasse gebeten. Abzocke Legal!!