Mehr Verbraucherschutz: Haftung für Marktplätze soll verschärft werden

Veröffentlicht: 14.07.2025
imgAktualisierung: 14.07.2025
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.07.2025
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Marktplatz-Apps (Amazon, Temu, Ebay und andere) auf einem Smartphone
aileenchik / Depositphotos.com
Marktplätze wie Amazon und Temu sollen künftig „die volle Haftung“ für nicht rechtskonforme Angebote übernehmen – unter einer Bedingung.


Online-Plattformen sollen in Zukunft für mangelhafte Produkte haften, wenn sie keinen verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU nachweisen können. Darauf hat sich der Bundesrat in einer Entschließung geeinigt. Es gehe darum, Verbraucher:innen besser zu schützen sowie den Online-Handel aus Drittstaaten effektiver zu kontrollieren. Dafür sei „die volle Haftung“ der Betreiber von Online-Marktplätzen wie Amazon, Temu oder Shein notwendig.

Die Bundesregierung solle sich auf europäischer Ebene „schnellstmöglich“ für einen besseren Verbraucherschutz starkmachen. Online-Handel müsse ebenso effektiv kontrolliert werden wie der stationäre Handel.

Online-Marktplätze: Mehr Informationspflichten, notfalls Sperrung

Der Vorstoß des Bundesrates beinhaltet erweiterte Informationspflichten für Online-Plattformen. Diese müssen „klar und gut sichtbar“ über Unternehmenssitz, Rücksendeadresse, Zoll und Rücksendekosten informieren. Für die Kundschaft müssen diese Daten vor einem Kauf deutlich erkennbar sein.

Kernpunkt der Entschließung ist aber die Haftung. Der Bundesrat will bei der Durchsetzung nicht vor drastischen Mitteln zurückschrecken. Als letztes Mittel käme eine Sperrung der gesamten Plattform in Frage, bis nicht rechtskonforme Angebote gelöscht werden. Im Visier des Bundesrates sind Angebote aus Drittstaaten. Wer einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur nachweisen kann, der für das jeweilige Produkt verantwortlich ist, falle nicht in die Haftung.

Sorgfaltspflichten nachschärfen

Auch die Sorgfaltspflichten der Marktplätze müssten aus Sicht des Bundesrates nachgeschärft werden. Es sei problematisch, dass Verbraucher:innen ihre Gewährleistungsrechte bei mangelhaften Produkten kaum wahrnehmen, weil es zu kompliziert ist. Da die Marktplätze in der Regel nur als Vermittler agieren, aber nicht als Verkäufer, sei es derzeit kaum möglich, diese in Mithaftung zu nehmen. Für die Präzisierung der Sorgfaltspflichten biete sich laut Bundesrat der geplante Digital Fairness Act an.

Bei dem Vorstoß handelt es sich zunächst um eine Entschließung des Bundesrates. Diese wird nun der Bundesregierung zugestellt. Diese ist allerdings nicht verpflichtet, Vorschläge des Bundesrates aufzunehmen. Zur Diskussion wird das Thema aber ohnehin erst nach der Sommerpause.

Veröffentlicht: 14.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 14.07.2025
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

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