Da die Pflicht zur Angabe der Online-Streitbelegung abgeschafft wurde, dürfen entsprechende Hinweise und Links auf die Plattform nicht länger im Online-Shop oder auf Marktplätzen auftauchen. Das gilt also beispielsweise auch für Rechtstexte auf Ebay, worauf der Marktplatz auch bereits im Februar hingewiesen hatte. Händler:innen müssen aktiv selbst entsprechende Hinweise und den OS-Link löschen.
Derzeit kommt es bei Ebay allerdings vereinzelt bei der Entfernung der Angaben noch zu technischen Schwierigkeiten, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilt.
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