Wer bei Temu handelt und Produkte innerhalb der EU verkauft, ist ebenfalls zur Einhaltung der Vorgaben aus der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verpflichtet. Die Frist zur Umsetzung rückt dabei immer näher: Ab dem 13. Dezember 2024 müssen Händler:innen sicherstellen, dass Herstellerinformationen zum Produkt im Angebot genannt werden. Das gilt auch für Angebote, die Händler:innen bei Marktplätzen einstellen. Online-Marktplätze wiederum müssen sicherstellen, dass Händler:innen die Informationen bereitstellen können und sind entsprechend daran interessiert, dass diese ihren Informationspflichten nachkommen.
Das gilt auch für den Marktplatz Temu, der sich und seine Verkäufer:innen ebenfalls auf die Umsetzung der GPSR vorbereitet – mit Anleitungen und Überwachungsmaßnahmen. „Wir arbeiten eng mit den Aufsichtsbehörden zusammen und reagieren umgehend auf Verbraucheranliegen, um einen transparenten und vertrauenswürdigen Marktplatz zu erhalten“, erklärte Temu auf Nachfrage.
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