Das EU-Parlament hat die umfassende Reform des Zollrechts final beschlossen. Kernstück ist eine neue Bearbeitungsgebühr für aus Drittstaaten importierte Kleinsendungen, die ab 1. November greifen soll. Zahlen müssen sie nach Angaben der EU-Staaten die Onlinehandelsplattformen – nicht die Verbraucher:innen.
Wie hoch die Gebühr genau ausfällt, legt die EU-Kommission erst noch fest. Sie soll alle zwei Jahre überprüft werden. Der Handelsverband Österreich fordert seit Jahren, dass Drittstaatenplattformen zollrechtlich als Importeure gelten, betont Geschäftsführer Rainer Will. Aus seiner Sicht ist der kolportierte Betrag von zwei Euro nur ein Ausgangspunkt: Laut Will muss die Gebühr EU-weit einheitlich sein und sämtliche Kontroll- und Vollzugskosten der Plattformen abdecken.
Betroffen sind vor allem Plattformen wie Shein, Temu, AliExpress und Amazon. Der Hintergrund: 2025 wickelten die EU-Zollämter rund sechs Milliarden Pakete von Online-Händler:innen ab, 90 Prozent davon aus China.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben