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EU-Parlament beschließt Zollreform mit neuer Gebühr für Kleinsendungen

Veröffentlicht: 17.09.2026
imgAktualisierung: 17.09.2026
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
17.09.2026
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ca. 2 Min.
Temu-Päckchen
Mickis-Fotowelt / Depositphotos.com
Ab 1. November zahlen Plattformen eine neue Gebühr pro importiertem Artikel – Verbraucher sollen nicht direkt belastet werden.


Das EU-Parlament hat die umfassende Reform des Zollrechts final beschlossen. Kernstück ist eine neue Bearbeitungsgebühr für aus Drittstaaten importierte Kleinsendungen, die ab 1. November greifen soll. Zahlen müssen sie nach Angaben der EU-Staaten die Onlinehandelsplattformen – nicht die Verbraucher:innen.

Wie hoch die Gebühr genau ausfällt, legt die EU-Kommission erst noch fest. Sie soll alle zwei Jahre überprüft werden. Der Handelsverband Österreich fordert seit Jahren, dass Drittstaatenplattformen zollrechtlich als Importeure gelten, betont Geschäftsführer Rainer Will. Aus seiner Sicht ist der kolportierte Betrag von zwei Euro nur ein Ausgangspunkt: Laut Will muss die Gebühr EU-weit einheitlich sein und sämtliche Kontroll- und Vollzugskosten der Plattformen abdecken. 

Betroffen sind vor allem Plattformen wie Shein, Temu, AliExpress und Amazon. Der Hintergrund: 2025 wickelten die EU-Zollämter rund sechs Milliarden Pakete von Online-Händler:innen ab, 90 Prozent davon aus China.

Neue Zollbehörde und Datenplattform ab 2028

Die Reform bringt zudem eine zentrale EU-Zollbehörde in Lille sowie einen gemeinsamen „Customs Data Hub“, der Informationen bündeln und Risikoanalysen für die nationalen Behörden liefern soll, so der Spiegel. Bis diese Systeme 2028 vollständig greifen, gilt der bereits seit 1. Juli 2026 bestehende Pauschalzoll von drei Euro pro Warengruppe für Sendungen bis 150 Euro Warenwert als Übergangslösung. Ab Juli 2028 soll die neue Plattform für Online-Händler:innen verpflichtend werden, ab März 2034 für alle anderen Händler.

Erste Effekte des Pauschalzolls sind bereits sichtbar: Das Paketvolumen aus Fernost ging in Österreich im Juli um 26 Prozent und im August um 30 Prozent zurück, in Belgien sanken die Kleinsendungen unter 150 Euro sogar um 53 Prozent.

Kritik an Österreichs nationaler Paketsteuer

Parallel zur EU-Reform tritt in Österreich am 1. Oktober die nationale Paketsteuer in Kraft: 2 Euro netto pro B2C-Bestellung, was inklusive Umsatzsteuer rund 2,40 Euro entspricht. Amazon kündigte seine Kunden bereits per E-Mail an, die Abgabe selbst an die Finanzbehörde abzuführen. B2B-Bestellungen mit gültiger UID-Nummer sind ausgenommen.

Der Handelsverband sieht in diesem nationalen Alleingang keine Lösung. Will kritisiert, die Paketsteuer belaste auch tausende rechtskonforme heimische Händler und schaffe zusätzliche Bürokratie, ohne das eigentliche Vollzugsproblem bei Fernost-Importen zu lösen. Aus seiner Sicht müsse das Problem dort angegangen werden, wo es entsteht: bei der Einfuhr aus Drittstaaten und der Verantwortung der Plattformen – also über die EU-Reform, nicht über nationale Extra-Abgaben.

Artikelbild: https://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 17.09.2026
img Letzte Aktualisierung: 17.09.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
6 Kommentare
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Achim
21.09.2026

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Erst sorgt die UPU und Post dafür, das keine Ware mehr in Briefen versendet werden darf. Dann beschwert man sich das Briefaufkommen sinkt ins Bodenlose, also weniger Zustelltage. Und dann hat man dadurch natürlich für jeden Fussel ein Paket, und man beklagt sich über das hohe Paket aufkommen. Wofür man nun als Strafe Extra-Gebühren eintreiben muss ! Und selbst das wird sinnlos, weil Temu wahrscheinlich bald größere Lager in Europa hat, als alle anderen - was dann ?
Frank
21.09.2026

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Haha, ehrlicher wäre gewesen wenn der Paketzusteller zum Geldeintreiber fürs Finanzamt befördert würde und bei der Zustellung die Paketgebühr vom Kunden kassiert, weil der faktisch sowieso den Aufschlag zahlt am Ende des Tages. Aber immerhin mal wieder ein toller Gag, könnte von der EU sein!
Jay
18.09.2026

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Wäre ganz gut, wenn man sich lieber mal mit der PPWR für Europa beschäftigen würde, anstatt nutzlose Pseudo Beträge für die Chinesen, die das eh umgehen.
Hello245
18.09.2026

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Das mit AT verstehe ich nicht. Warum kann Österreich ein eigenes Gesetz machen, dass den freien Warenverkehr innerhalb der EU erschwert?
KI
18.09.2026

Antworten

Die Einnahmen aus der österreichischen Paketsteuer, die am 1. Oktober 2026 in Kraft tritt, werden zur Gegenfinanzierung einer Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel verwendet. Laut Angaben des Finanzministeriums soll die Steuer – die 2 Euro netto pro zugestelltem Paket für große Versandhändler (ab 100 Millionen Euro Jahresumsatz) beträgt – jährlich rund 280 Millionen Euro in die Staatskasse spülen, um diese Entlastung bei den Lebensmittelpreisen zu ermöglichen. --- super alle Steuereinnahmen einfach durch den Onlinehandel generieren! Nur noch abartig diese hilflosen Politiker!!! Letztendlich werden diese Plattformen die neuen Gebühren bzw. Gebührenerhöhungen auf alle Händler abwälzen! Somit soll ich als deutscher Online Händler den Staatshaushalt von Österreich finanzieren??? Die Welt wird immer bekloppter!!!
Armin Weber
18.09.2026

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"Parallel zur EU-Reform tritt in Österreich am 1. Oktober die nationale Paketsteuer in Kraft: 2 Euro netto pro B2C-Bestellung, was inklusive Umsatzsteuer rund 2,40 Euro entspricht. Amazon kündigte seine Kunden bereits per E-Mail an, die Abgabe selbst an die Finanzbehörde abzuführen. B2B-Bestellungen mit gültiger UID-Nummer sind ausgenommen." Was heisst denn das konkret? Gilt das nur für Importe aus Drittländern, oder auch für alle Pakete innerhalb der EU? Als so eine Strafsteuer für Paket-Versand statt Vor-Ort-Einkauf?