Achtung Rechtsfalle: Newsletter nicht an komplette Kundschaft versenden
In seinem eigenen Rechtsportal informiert Ebay darüber, dass man Shop-Newsletter natürlich nicht einfach willkürlich an Personen versenden darf, nur weil diese im eigenen Shop gekauft haben. So ist laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten nur nach Einwilligung zulässig. Diese gilt als gegeben, wenn die Personen beispielsweise dem Shop folgen.
Eine Anmeldung zum Shop-Newsletter kann seitens der Kundschaft zudem über das Marketing-Tool „Seller Newsletter“ eingeholt werden. Ein zentrales Abmelde-Management von Ebay steuert zudem mögliche Widersprüche. Weiterhin schreibt Ebay vor, dass die Shop-Newsletter nur alle zwei Wochen versendet werden können, um die Kundschaft vor einer Flut von Nachrichten zu bewahren.
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