Ebay hat Updates für gewerbliche Händler:innen veröffentlicht. Gebote von Käufer:innen, die häufig nicht zahlen, werden eingeschränkt und Preisvorschläge sollen von Händler:innen gezielter an interessierte Kundschaft kommuniziert werden können. Die Updates im Detail:
Vier-Tage-Frist und Konsequenzen bei Nichtzahlung
Käufer:innen müssen erworbene Artikel grundsätzlich innerhalb von vier Kalendertagen bezahlen – egal ob der Kauf über ein Gebot, einen akzeptierten Preisvorschlag oder Sofort-Kaufen zustande kommt. Zahlt die Käuferseite nicht fristgerecht, können Händler:innen den Kauf abbrechen. Im Käuferkonto wird dann ein Vermerk wegen Nichtzahlung hinterlegt.
Bei wiederholten Nichtzahlungen oder Kaufabbrüchen kann Ebay Kauflimits oder Einschränkungen verhängen – und zwar für das betroffene Konto sowie für alle damit verknüpften Konten. Händler:innen haben nach Bestelleingang 30 Tage Zeit, einen unbezahlten Kauf abzubrechen. Bei Ebay-Live-Auktionen gilt ohnehin sofortige Zahlungspflicht – scheitert diese, kann der Kauf umgehend storniert werden.
Preisvorschläge gezielt an interessierte Kundschaft
Eine Neuerung gibt es auch bei der Option „Preisvorschlag“. Wer einen Artikel beobachtet oder in den Warenkorb gelegt hat, kann künftig gezielt einen Preisvorschlag vom Händler erhalten – vorausgesetzt, der Artikel liegt seit mindestens zwei Tagen im Warenkorb. Der Vorschlag muss mindestens fünf Prozent unter dem Sofort-Kaufen-Preis liegen und geht an die 30 Käufer:innen, die zuletzt Interesse gezeigt haben. Je nach Versandweg – einzeln oder gebündelt über das Verkäufer-Cockpit Pro – läuft ein Vorschlag 96 beziehungsweise 48 Stunden.
Für Shop-Abonnent:innen kommt eine weitere Automatisierungsstufe hinzu: Statt Angebote einzeln auszuwählen, lassen sich Regeln nach Kategorie oder Preisspanne definieren. Ebay sendet dann automatisch Preisvorschläge an interessierte Kund:innen, sobald bestehende oder neue Angebote den festgelegten Kriterien entsprechen – mit einer Laufzeit von bis zu 150 Tagen.
Wer automatische Preisvorschläge nutzt, sollte im Blick behalten, dass eine spätere Preissenkung unter den automatisch gesendeten Vorschlagsbetrag die Automatisierung pausiert. Wird der Preis wieder angehoben, läuft sie automatisch weiter. Einem Preisvorschlag dürfen zudem keine Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer beigefügt werden – das würde gegen den Ebay-Grundsatz zu Käufen außerhalb der Plattform verstoßen.
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Artikelbild: https://www.depositphotos.com
Christoph Pech
Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.
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