Hinweise zur Barrierefreiheit
Es bleibt rechtlich: Bei der dritten und letzten News dreht sich alles um den sogenannten European Accessibility Act (kurz: EAA). Dieser stellt ab dem 28. Juni 2025 neue Anforderungen an die Zugänglichkeit bzw. Barrierefreiheit von Produkten, Dienstleistungen und Informationen innerhalb der EU.
Insgesamt drei Anforderungen müssen betroffene gewerbliche Ebay-Händlerinnen und -Händler demnach erfüllen, um den Anforderungen des EAA gerecht zu werden:
- Hinzufügen einer Barrierefreiheitserklärung zum Konto
- Bereitstellen von Informationen rund um die Barrierefreiheit in den Angeboten
- Zugänglichkeit zu bestimmten Produktdetails sicherstellen
Allerdings sind nicht alle Seller gleichermaßen von den neuen Regelungen betroffen. Wie auch Ebay ausführt, sind konkret kleinere und mittlere Anbieter befreit, die weniger als zehn Mitarbeitende beschäftigen und entweder einen Umsatz oder eine Bilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro (Kleinstunternehmen) im Jahr vorweisen.
Einen Überblick über den Geltungsbereich, Anforderungen und weitere Informationen zum anstehenden European Accessibility Act gibt Ebay auf einer eigenen Hilfeseite.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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