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Ebay: Neue Mehrwertsteuer-Regeln bei Verkäufen ins Ausland – Handlungsbedarf bei Händlern

Veröffentlicht: 28.01.2025
imgAktualisierung: 28.01.2025
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 2 Min.
28.01.2025
img 28.01.2025
ca. 2 Min.
Logo des Online-Marktplatzes Ebay auf einem Smartphone
rafapress / Depositphotos.com
Seit Januar unterliegt Ebay neuen Pflichten bei der Mehrwertsteuer, die sich auch auf Händler auswirken. Das gilt es zu beachten.


Werden Produkte über Ebay in die Schweiz oder nach Liechtenstein verkauft, gelten seit dem 1. Januar 2025 neue Regelungen: In bestimmten Fällen ist der Marktplatz gesetzlich dazu verpflichtet, Mehrwertsteuer auf solche Warenverkäufe zu berechnen und diese dann auch an die entsprechenden Steuerbehörden abzuführen. Für die jeweilige Berechnung werden sowohl der Artikelpreis als auch die Versandkosten und Kosten für etwaige Zusatzversicherungen als Basis herangezogen. 

Auf diese Änderungen hat der Marktplatzbetreiber nun nochmals explizit hingewiesen, weil dabei auch Online-Händlerinnen und -Händler, die Waren in die Schweiz oder nach Liechtenstein vertreiben, einiges zu beachten haben.

Mehrwertsteuer in der Schweiz und Liechtenstein

In einer offiziellen Meldung erklärt das Unternehmen: „Ebay benötigt in Ihren Angeboten den Bruttoverkaufspreis und den verwendeten Mehrwertsteuersatz, wenn Sie ein Angebot bei Ebay.ch oder auf einer anderen europäischen Ebay-Website einstellen.“ Ebay berechne den Nettoverkaufspreis und stelle den Kundinnen und Kunden je nach Lieferland dann den geltenden Mehrwertsteuerbetrag in Rechnung und führe diesen dann auch an die Behörden ab.

In der Schweiz sowie in Liechtenstein gelten weitestgehend gleichlautende Bestimmungen in Sachen Mehrwertsteuerrecht. Der normale Mehrwertsteuersatz beträgt 8,1 Prozent. Allerdings gibt es auch in den Nachbarstaaten Ausnahmen von der Regel, wobei bei bestimmten Produkten nur ein reduzierter Satz der Mehrwertsteuer in Höhe von 2,6 Prozent greift.

Das müssen Seller tun

Seller müssen laut Ebay nun darauf achten, auf ihren Paketen neben dem vollständigen Firmennamen von Ebay auch die Schweizer Mehrwertsteuernummer zu vermerken. Diese Informationen müssten wie folgt hinterlegt werden: 

  • Firmenname: eBay-Marktplätze GmbH
  • MWST-Nummer von Ebay.ch: CHE-454.123.953 MWST

Oberdrein müsse der Paketdienst entsprechend informiert werden, damit dieser die Informationen rund um das Paket an die Schweizer Zollbehörden weiterleiten könne. Bei der Rechnungslegung sei außerdem Folgendes zu beachten: „Verkäuferinnen und Verkäufer dürfen für Transaktionen, die der Plattformbesteuerung unterliegen, keine Rechnungen mit Mehrwertsteuer an Ebay ausstellen. Diese Rechnungen würden von Ebay abgelehnt werden.“ Und weiter: „Ebay tritt bei Sendungen in die Schweiz als Importeur auf. Bei Transaktionen, die über die Ebay-Plattform abgewickelt werden, ist es nicht möglich, hiervon abzuweichen.“

Betroffene Händlerinnen und Händler des Marktplatzes sind aufgerufen, sich mit den Neuerungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Anpassungen an ihren Angeboten vorzunehmen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 28.01.2025
img Letzte Aktualisierung: 28.01.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

KOMMENTARE
7 Kommentare
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Dibidäbi
14.05.2025

Antworten

Ich habe beim letzten Import aus Japan 2 x die MWST bezahlt. Einmal an Ebay und einmal beim Import an den Schweizer Zoll. Es ist einfach unrealistisch, dass ein Verkäufer in Japan weiss wie er das Paket deklarieren muss. Und wegen 70 CHF ist mir das der Ärger nicht Wert... Theoretisch wäre das super, wenn es funktionieren würde - aber so ist einfach nicht zu Ende gedacht. Meine Konsequenz: ich kaufe nichts mehr bei Ebay, wenn dort automatisch die MWST draufgeschlagen wird.
Onyx
16.03.2025

Antworten

Ebay verrechnet auch Mwst zwischen Privatpersonen innerhalb der Schweiz, was falsch ist. Hatte es gemeldet. Ebay bestätigt Fehler und der Käufer könnd die Mwst zurückfordern wenn er dies möchte. Das war vor 2 Monaten, ist immer noch falsch programmiert. Saftladen....
Peter-Rudolf
29.01.2025

Antworten

Wie sieht das denn für Gebrauchtwaren aus, die differenzbesteuert sind und wo als Mehrwertsteuersatz bis jetzt 0% einzutragen war?
Robert
29.01.2025

Antworten

Können Sie bitte den Lesern die betreffende Rechtsgrundlage zur Verfügung stellen, warum Ebay als Importeur-Auftritt und inwieweit sich der Standort der Vertragsschließung verändert. Wer ist dann überhaupt noch der Vertragspartner? Wer hat das beschlossen und warum? Wird hier von Seiten der Schweiz Ebay begünstigt zusätzliche Firmenwerte für die Börse zu erhöhen oder als Bank bei Zwischenverwahrung der Einfuhrsteuern das Geld arbeiten zu lassen? Wir müssen endlich dahin kommen, dass diese ganzen Plattformkonstrukte, die einzig den großen in die Karten spielen und die mittlerweile sehr nachhaltig unser Rechtsverständnis auf den Kopf stellen, mal kräftig aufgeräumt werden. Es kann ja nicht sein, dass in einigen Jahren der Firmensitz von Amazon oder Ebay auf dem Mars verlegt wird und wir dann alle dumm aus der Wäsche schauen.
Markus
31.01.2025
Das Parlament hat dies im Jahr 2023 im Rahmen einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes so beschlossen, weil durch die bis dahin bestehenden Regelungen viele ausländische Versender unter den Mindestgrenzen für die Umsatzsteuerpflicht bei Versand in die Schweiz blieben und somit grosse Umsatzsteuerbeträge nicht eingenommen werden konnten. Zivilrechtlich ist der Vertragspartner des Verkäufers der Käufer, steuerrechtlich ist es die Plattform. Kurzum: die Ware geht an den Käufer, die (mehrwertsteuerfreie) Rechnung an die Plattform, von der Plattform bekommt der Käufer eine Rechnung mit Schweizer Mehrwertsteuer. Die Plattformbesteuerung betrifft ausdrücklich alle elektronischen Plattformen, unabhängig davon ob der Firmensitz in der Schweiz, in der EU oder auf dem Mars ist.
Markus
29.01.2025

Antworten

Es lebe der Bürokratismus! Wer soll da denn noch durchblicken? Am Besten verkauft man nun auch nicht mehr in die Schweiz und nach Liechtenstein...
Robert
29.01.2025

Antworten

Anfangs habe ich den Artikel nicht richtig verstanden, da man als Händler bei Verkäufen in die Schweiz üblicherweise den Hinweis „Ausfuhr in Drittland (Export) gem. § 6 UStG“ auf der Rechnung vermerkt und die Ware daher netto verkauft. Auf Nachfrage bei eBay zu diesem Artikel wurde mir jedoch mitgeteilt, dass „gewerbliche Käufer wie Einzelkäufer behandelt werden und nicht von der Mehrwertsteuer befreit sind.“ Das war mir bisher nicht bekannt – offenbar hatte ich einfach Glück, dass ich nie über eBay in die Schweiz verkauft habe und somit nicht in eine rechtliche Grauzone geraten bin. Unabhängig davon ist eBay für die meisten Händler ohnehin zunehmend unattraktiv geworden – wenn auch aus anderen Gründen.