Werden Produkte über Ebay in die Schweiz oder nach Liechtenstein verkauft, gelten seit dem 1. Januar 2025 neue Regelungen: In bestimmten Fällen ist der Marktplatz gesetzlich dazu verpflichtet, Mehrwertsteuer auf solche Warenverkäufe zu berechnen und diese dann auch an die entsprechenden Steuerbehörden abzuführen. Für die jeweilige Berechnung werden sowohl der Artikelpreis als auch die Versandkosten und Kosten für etwaige Zusatzversicherungen als Basis herangezogen.
Auf diese Änderungen hat der Marktplatzbetreiber nun nochmals explizit hingewiesen, weil dabei auch Online-Händlerinnen und -Händler, die Waren in die Schweiz oder nach Liechtenstein vertreiben, einiges zu beachten haben.
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