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DSA-Verstöße bei Ebay: Bundesnetzagentur erhebt Vorwürfe

Veröffentlicht: 06.07.2026
imgAktualisierung: 06.07.2026
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 2 Min.
06.07.2026
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ca. 2 Min.
Ebay-Logo
360ber / Depositphotos.com
Der deutsche DSA-Koordinator bei der Bundesnetzagentur sieht bei Ebay Verstöße gegen den Digital Services Act. Ebay weist die Kritik zurück.


Der deutsche Digitale-Dienste-Koordinator (DSC), angesiedelt bei der Bundesnetzagentur, hat nach eigener Prüfung vorläufig festgestellt, dass der Online-Marktplatz Ebay.de gegen den Digital Services Act (DSA) verstößt. Die Behörde hatte seit Anfang Januar 2026 entsprechende Hinweise überprüft und teilte ihre Einschätzung am Montagmorgen mit.

Drei Vorwürfe im Zentrum

Die Aufsichtsstelle bemängelt zunächst die Meldewege auf der Plattform: Rechtswidrige Inhalte ließen sich insbesondere aus der Desktop-Webansicht nicht ordnungsgemäß melden, obwohl der DSA eine schnelle und einfache Meldemöglichkeit jederzeit vorschreibt.

Zweiter Kritikpunkt sind Maßnahmen gegen Nutzer:innen, etwa Sperrungen. Der DSA sieht vor, dass Nutzer:innen bei solchen Maßnahmen klar und eindeutig über die Gründe informiert werden müssen, damit sie sich dagegen wehren können, falls sie diese für unzutreffend halten. Auch hier soll sich Ebay laut Behörde nicht an die Vorgaben gehalten haben.

Der dritte Vorwurf betrifft die Angaben zu Händler:innen. Zum Schutz vor Betrug müssen Anbieter und verbindliche Kontaktmöglichkeiten klar erkennbar sein. Nach Auffassung des Koordinators sind diese Pflichtangaben bei Ebay nicht einfach und nutzerfreundlich auffindbar.

Ebay widerspricht der Einschätzung

Ebay weist die Vorwürfe zurück. Man stehe zu den offenen Fragen in engem Austausch mit der Bundesnetzagentur und werde den Dialog fortsetzen, erklärt das Unternehmen laut Heise. Ebay nehme seine Pflichten aus dem Digital Services Act sehr ernst und sehe die gesetzlichen Anforderungen sorgfältig umgesetzt. Uns gegenüber erklärt Ebay außerdem: „Das laufende Verfahren der Bundesnetzagentur betrifft die Umsetzung einzelner Anforderungen des Digital Services Act. Dazu zählen unter anderem der Notice-and-Action-Mechanismus von eBay sowie die Darstellung bestimmter Informationen zu gewerblichen Verkäuferinnen und Verkäufern.“

Der deutsche DSC ist für Ebay zuständig, weil das Unternehmen seinen EU-Hauptsitz in Deutschland hat und in der EU unter der Schwelle von 45 Millionen monatlichen Nutzern liegt. In die Bewertung sind laut Behörde auch Hinweise aus Frankreich eingeflossen. Johannes Heidelberger, Leiter der Aufsichtsstelle, kündigte an, Ebay könne nun Stellung nehmen und die Verstöße beheben. Folge das Unternehmen der Anordnung nicht, werde die Behörde weitere Maßnahmen ergreifen. Kommt keine Einigung zustande, kann die Behörde eine Anordnung erlassen und ein Bußgeld verhängen.

Artikelbild: https://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 06.07.2026
img Letzte Aktualisierung: 06.07.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Swen
07.07.2026

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Wer jemals versucht hat ein "fragwürdiges" Angebot bei eBay zu melden, weiß das der Punkt 1 korrekt von der DSC erkannt wurde :-)