So bereiten sich die Marktplätze auf das Gewährleistungslabel vor

Veröffentlicht: 04.02.2026
imgAktualisierung: 04.02.2026
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
04.02.2026
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ca. 2 Min.
Marktplätze online
nicescene / Depositphotos.com
Wie klappt die Einbindung des Gewährleistungslabels auf dem Marktplatz? Wir haben bei Amazon und Co. nachgefragt.


Ab dem 27. September 2026 müssen Händler:innen in der EU das neue Gewährleistungslabel einbinden. Auch wer auf dem Marktplatz verkauft, muss sich an die Vorgaben halten. Wir haben bei Amazon, Otto, Ebay, Kaufland und Etsy angefragt, wie sie sicherstellen, dass Händler:innen die Pflichten rechtssicher umsetzen können. 

Wer ist von den neuen Pflichten betroffen?

Händler:innen, die Waren in der EU an Verbraucher:innen verkaufen, müssen das Label, wie andere Pflichtinformationen, zur Verfügung stellen. Auch Händler:innen, die gebrauchte Ware verkaufen, müssen das Label einbinden. Denn auch hier gilt das Gewährleistungsrecht. 

Zusätzlich zum Gewährleistungslabel wird auch ein Garantielabel verpflichtend, wenn neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsrecht auch eine Garantie gewährt wird. Im Gegensatz zum Gewährleistungslabel, welches unveränderbar ist und für alle Angebote identisch ist, muss das Garanntielabel individuell angepasst werden

Informationspflichten stellen gerade Marktplatzhändler:innen häufig vor Herausforderungen. Anders als im eigenen Shop, ist man an die (technischen) Vorgaben des Marktplatzes gebunden. Dies sorgte in der Vergangenheit schon häufiger für Probleme unter Händler:innen, etwa bei der Umsetzung der Informationspflichten der GPSR.

Gute Vorbereitung bei Kaufland

Kaufland gab bereits an, den Aufwand für Händler:innen so gering wie möglich halten zu wollen. Da das Label für alle Produkte einheitlich vorhanden sein muss, wird es marktplatzseitig direkt eingebunden, so ein Sprecher des Marktplatzes. Für Händler:innen wird an dieser Stelle kein manueller Aufwand entstehen.

Für das Garantielabel will der Marktplatz die technischen Voraussetzungen im System schaffen: Händler:innen können beim Einstellen des Angebots die nötigen Informationen hinterlegen, sodass das entsprechende Label automatisch generiert und ausgespielt wird. 

„Wir werden alle Händler und Partner rechtzeitig über die Änderungen und Optionen informieren und Hilfestellungen geben. Zusätzlich steht auf den Kaufland-Marktplätzen ein persönlicher Händler-Support zur Verfügung, den sie jederzeit per E-Mail oder Telefon kontaktieren können“, heißt es weiter vom Marktplatz. 

Otto ist bereit für Umsetzung

Auch Otto gibt an, die Händler:innen rechtzeitig zu informieren und die Vorgaben umzusetzen. Der Marktplatz verweist darauf, dass die Umsetzung technisch nicht aufwendig sei und daher auch relativ kurzfristig erfolgen kann. 

Ebay und Amazon stecken noch in Vorbereitungen

Sowohl Amazon als auch Ebay gaben an, das Thema bereits auf dem Schirm zu haben, konnten allerdings noch von keinen konkreten Umsetzungsplänen berichten. Ebay kündigte an, die Händler:innen rechtzeitig zu informieren und sich noch einmal zurückzumelden, sobald die konkrete Implementierung näher rückt.
Amazon meldete auf Anfrage zurück, Mitte des Jahres konkrete Informationen zur Umsetzung bereit zu haben. 

Von Etsy haben wir bislang keine Rückmeldung erhalten. 

Veröffentlicht: 04.02.2026
img Letzte Aktualisierung: 04.02.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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ralf
05.02.2026

Antworten

Auf Amazon bin ich besonders gespannt. Von all den Verkaufskanälen hatte Amazon die Umsetztung der GPSR am schlampigsten umgesetzt und funtktioniert bis heute noch nicht richtig. Ich vermute, dass auch beim Gewährleistunglabel Amazon nicht den einfachen Weg wie z.B. Kaufland gehen wird, sondern nach einer schwierigen für den Händler umzusetzbaren Lösung suchen wird.
Swen
05.02.2026

Antworten

Wir als eBay-Händler sind gespannt was uns erwartet ... eBay hat es ja bis Heute nicht geschafft ein rechtskonformes Anbieten in allen Kategorien zu gewährleisten: Angabe von Hersteller und EU verantwortlicher Person ist nicht in allen Kategorien möglich .... trotz mehrfachen Hinweisen wird sich hartnäckig geweigert dieses Feld in allen Kategorien anzubieten !?