Ab dem 27. September 2026 müssen Händler:innen in der EU das neue Gewährleistungslabel einbinden. Auch wer auf dem Marktplatz verkauft, muss sich an die Vorgaben halten. Wir haben bei Amazon, Otto, Ebay, Kaufland und Etsy angefragt, wie sie sicherstellen, dass Händler:innen die Pflichten rechtssicher umsetzen können.
Wer ist von den neuen Pflichten betroffen?
Händler:innen, die Waren in der EU an Verbraucher:innen verkaufen, müssen das Label, wie andere Pflichtinformationen, zur Verfügung stellen. Auch Händler:innen, die gebrauchte Ware verkaufen, müssen das Label einbinden. Denn auch hier gilt das Gewährleistungsrecht.
Zusätzlich zum Gewährleistungslabel wird auch ein Garantielabel verpflichtend, wenn neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsrecht auch eine Garantie gewährt wird. Im Gegensatz zum Gewährleistungslabel, welches unveränderbar ist und für alle Angebote identisch ist, muss das Garanntielabel individuell angepasst werden
Informationspflichten stellen gerade Marktplatzhändler:innen häufig vor Herausforderungen. Anders als im eigenen Shop, ist man an die (technischen) Vorgaben des Marktplatzes gebunden. Dies sorgte in der Vergangenheit schon häufiger für Probleme unter Händler:innen, etwa bei der Umsetzung der Informationspflichten der GPSR.
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