Höhere Rechnungen und geringere Auszahlungen nach Verkäufen – darauf müssen sich viele Händlerinnen und Händler wohl einstellen, die auf Amazons Marktplatz aktiv sind. Grund dafür ist eine Änderung in der steuerlichen Abrechnungspraxis, die ab dem 1. August 2024 greift.
Bisher war es so, dass Rechnungen an deutsche Unternehmen, die für verschiedene Amazon-Dienste erstellt wurden, aus einer luxemburgischen Konzernniederlassung erfolgten, wobei das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren zum Tragen kam. Künftig wird Amazon solche Dienstleistungs-Rechnungen je über eine lokale Niederlassung abrechnen, wodurch lokale Umsatzsteuerregelungen gelten. In Folge wird die Umsatzsteuer von den Amazon-Gebühren abgezogen.
Zwar können sich deutsche Händlerinnen und Händler die Umsatzsteuer später über die Umsatzsteuererklärung zurückerstatten lassen, doch gibt es bereits jetzt Befürchtungen, dass sich für Seller Schwierigkeiten mit der Liquidität ergeben könnten.
>> Amazon ändert die Abrechnungspraxis – drohen Händlern finanzielle Engpässe? <<
Wir haben bei einer Branchenexpertin nachgefragt: Steuerberaterin Daniela Nölte erklärt, was hinter der neuen Abrechnungspraxis bei Amazon stecken könnte, wo die Vorteile für Amazon liegen, worauf Händlerinnen und Händler unbedingt achten sollten und ob die Sorgen begründet sind.
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Bester Satz in dem Artikel ;)
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