Amazon, Ebay & Co.: So setzen die Marktplätze die neuen Vorgaben zur Produktsicherheit um

Veröffentlicht: 21.06.2024
imgAktualisierung: 21.06.2024
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 5 Min.
21.06.2024
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Person liest Produktdetails auf Amazon
© peogeo / Depositphotos.com
Spätestens dem 13. Dezember 2024 müssen Händler:innen und Marktplätze neue Informationspflichten zur Produktsicherheit erfüllen. So setzen Amazon, Ebay, Kaufland und Otto die EU-Verordnung um.

Otto: Herstellerinformationen müssen übermittelt werden

Erst kürzlich hatte der Marktplatz Otto seine Handelspartner darüber informiert, dass sie ab dem Stichtag im Dezember bei jedem Produkt den Namen des Herstellers oder Importeurs, dessen Postanschrift innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die E-Mail-Adresse hinterlegen müssen.

Als technischen Hinweis erklärte Otto, dass man die drei Merkmale derzeit noch nicht getrennt voneinander, sondern nur vollständig, also alle drei Pflichtinformationen pro Produkt, zusammen hinterlegen kann.

Falls die Daten bis dahin nicht rechtzeitig übermittelt wurden, werden die Angebote deaktiviert. 

Amazon informiert ausführlich über neue Informationspflichten

Auch Amazon befasst sich ausführlich mit den neuen Vorgaben zur EU-Verordnung. So bietet das Unternehmen in seinem Seller Central umfassende Informationen über die Produktsicherheitsverordnung an, wie aus Unternehmenskreisen zu erfahren war. Ab dem 13. Dezember 2024 müssen alle Angebote den Anforderungen entsprechen. Wenn dies nicht eingehalten wird, wird Amazon diese entfernen. Um also sicherzustellen, dass die erforderlichen Informationen rechtzeitig validiert werden, wird empfohlen, sie dem Unternehmen bis zum Stichtag zukommen zu lassen, wie auf der Seite zu lesen ist. Lagerbestände, die noch zuvor an die Fulfillment-Center geliefert wurden, können auch nach diesem Datum weiterhin verkauft werden – sofern die Produktdetailseite die Anforderungen erfüllt.

Auf der Übersichtsseite finden sich umfangreiche und detaillierte Informationen über die Händler-Pflichten. Sie müssen vor dem Verkauf auf Amazon die Konformität ihrer Produkte mit den geltenden Rechtsvorschriften überprüfen, was bereits umfangreiche Aufgaben mit sich bringt. Verwiesen wird für den Verkauf in Deutschland beispielsweise auf die entsprechenden Produktanforderungen. Weiter müssen Produkte physisch mit einer Produktkennung sowie des Weiteren mit den neuen Informationen zum Hersteller (Name und Kontaktinformationen wie von der EU gefordert) gekennzeichnet werden. Abschließend müssen die Angaben an Amazon übermittelt werden. Weitere Anforderungen gibt es für Produktbilder sowie Warn- und Sicherheitsinformationen. 

Einen Überblick gibt Amazon seinen Verkäufer:innen auch in einem Erklärvideo: 

 

 „Für Amazon hat die Sicherheit unserer Kund:innen oberste Priorität. Wir verlangen, dass alle Produkte, die in unserem Store angeboten werden, den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Amazon-Richtlinien entsprechen. Wir gestalten unsere Stores so, dass Verkaufspartner alle geltenden Gesetze und die Richtlinien von Amazon einhalten können, einschließlich der Erfüllung von Informationspflichten, die beim Anbieten eines Produkts in unserem Store bestehen“, erklärt das Unternehmen auf Nachfrage. Man nutze auch innovative Tools, um zu verhindern, dass unsichere Produkte oder Produkte, die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, auf der Webseite gelistet werden. „Halten sich Verkaufspartner nicht an unsere Verkaufsbedingungen, ergreifen wir entsprechende Maßnahmen, die die Schließung des Verkaufspartner-Kontos beinhalten können“, so Amazon.

Kaufland: Daten können bald über Schnittstellen, CSV-Dateien oder manuell hinterlegt werden

Der Marktplatz Kaufland arbeitet aktuell daran, die benötigten Attribute bei den Produktdaten hinzuzufügen. „Sobald die Möglichkeit besteht, die Daten zu hinterlegen, werden wir unsere Händler darüber per E-Mail informieren“, erklärt ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage. Zusätzlich sollen die Händler:innen Hilfestellungen in der Seller University finden. „Zukünftig wird es sich bei den neuen Attributen demnach so verhalten, wie bei anderen auch: Sie können für das jeweilige Produkt per Rest-API, CSV-Datei oder manuell im Seller Portal hinterlegt werden. Sollten dennoch Produkte mit fehlenden Informationen auffallen, behalten wir uns vor, diese auszublenden“, so Kaufland. 

Ebay: Händler:innen können ab Juli geforderte Daten ablegen

Ebay hat für die Seller eine Hilfeseite zur Produktsicherheitsverordnung eingerichtet, in der sich auch ein FAQ-Bereich zu den relevanten Anforderungen und zur Umsetzung bei Ebay befindet. „Außerdem arbeiten wir an neuen Funktionen, die das Hinzufügen von erforderlichen Informationen nach der Produktsicherheitsverordnung für Angebote bei Ebay vereinfachen“, erläutert der Marktplatz auf Anfrage. „Wir werden Händler:innen im Juli dazu benachrichtigen, dass sie mit dem Hinzufügen von erforderlichen Informationen nach der Produktsicherheitsverordnung für ihre Angebote bei Ebay mit Hilfe der neuen Funktionen beginnen können.“ In der Zwischenzeit wird empfohlen, dass die Händler:innen mit dem Sammeln der Informationen beginnen, damit sie auf die Einhaltung der Anforderungen nach der Produktsicherheitsverordnung vorbereitet sind, sobald diese gelten. 

Ebay betont, dass man mit den gewerblichen Händler:innen zusammenarbeiten werde, um ihnen bei der Einhaltung der Anforderungen nach der Produktsicherheitsverordnung zu helfen. „Bei Nichteinhaltung der Anforderungen nach der Produktsicherheitsverordnung wird Ebay erforderliche Maßnahmen ergreifen.“ 

Mit Blick auf die Gesetzgebung begrüßt der Marktplatz die Aktualisierung der überholten Produktsicherheitsrichtlinie aus dem Jahr 2021. „Wir hoffen, dass die unmittelbare Anwendbarkeit der neuen Produktsicherheitsverordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten eine harmonisierende Wirkung haben wird und die Durchsetzung der Produktsicherheitsverordnung in den EU-Mitgliedsstaaten die Bedürfnisse der gewerblichen Händler:innen ausreichend berücksichtigt“, teilt das Unternehmen mit. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 21.06.2024
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Hanna Behn

Hanna Behn

Hanna widmet sich am liebsten den Themen E-Commerce-Trends, Leadership und Unternehmertum.

KOMMENTARE
12 Kommentare
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S. Hochmuth
04.12.2024

Antworten

Das ist pure Idiotie in Reinform. Die Angaben der Produkte müssen vom Hersteller kommen und nicht von dem Lieferanten und am besten mit der EAN & Marke verknüpft, so dass die Verkaufsplattformen mit einem SQL-Befehl die Informationen zu den Herstellern und vertrauenswürdigen Person überarbeiten kann. Nein, lieber lassen wir unkontrolliert Millionen von Menschen mit der Hilfe eines schlecht durchdachten Systems Daten übertragen und sich herumärgern. Das System hat sich eine fachfremde Person ausgedacht.
Ralf
29.07.2024

Antworten

Es ist wirklich erschreckend, was diese neue Verordnung für Auswirkungen hat: Allein die Angabe des Herstellers (wenn Mitarbeiter Betriebsgeheimnisse verraten, hat das eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung zur Folge) sorgt doch viel mehr dafür, daß Konkurrenten schnell und einfach an Informationen kommen, die sie sonst nie bekommen würden. Nach 30-jähriger Selbständigkeit ist es bisher nie zu Verletzungen durch verkaufte Teile gekommen. Selbst wenn, was würde dann die Herstellerangabe bezwecken? Der Grund scheint ein anderer zu sein... Es ist offenbar mal wieder nur an Großserienhersteller bzw. große Verkäufer gedacht worden. Über ebay verkaufen wir vielfach Einzelstücke. Jedes mal solch ein Procedere mit Erstellung von Sicherheitshinweisen zu durchlaufen, wird einen Großteil meines Geschäftes unwirtschaftlich machen. Diese überhandnehmende Bürokratie drifftet in den Bereich des Unerträglichen ab.
Konrad Kraus
21.09.2024
Ich finde es gut , das bei Amazon und Ebay endlich Ross und Reiter genannt werden müssen,es reicht dann nicht mehr aus in China billig einzukaufen und ohne echtes CE und ohne deutsche Konformitätspapiere die Ware nur durchzureichen ,denn damit werde alle seriösen Händler mit CE verdrängt, weil sie nicht so billig anbieten können wie die , die unser Produktsicherheitsgesetz oder Maschinenrichtlinie seit vielen Jahren schon ignorieren .
Michaela
03.07.2024

Antworten

Seit langer Zeit arbeite ich leider nicht mehr "am" Geschäft, sondern nur noch "im" Geschäft.
Immer mit dem Gefühl, mit einem Bein in irgendeiner rechtlichen Grauzone zu stehen. Denn das alles kann kein normaler Mittelständler oder Kleinunternehme r mehr kapieren und umsetzen.
Ich habe das Gefühl, dass genau dies gewollt ist! Die Keule um kleine Unternehmen zu zerschlagen wird in immer neuen Gesetzen und Verordnungen verpackt. So können sich die Akteure ihre Hände in Unschuld waschen, denn sie haben ja nur im Namen des Verbraucherschu tzes gehandelt.
Kaum ein Verbraucher wird sich das GEschwurbel anschauen, denn sonst würde auch der Endverbraucher aus dem Lesen von unsinnigen Textlitaneien nicht mehr herauskommen.
Die meisten Leute haben das alles satt.

Wir Onlinehändler müssten uns zu einer Art Gewerkschaft zusammentun, um dem Ganzen ein Gewicht entgegenzusetze n
Swen Jancke
02.07.2024

Antworten

Wenn sich wenigstens mal Jemand Gedanken machen würde BEVOR so ein Quatsch verabschiedet wird. Wozu brauchen wir diese Angaben bei z.B. einer Büroklammer, Klebezettel oder Briefmarkenpinz ette ? Die Verletzungsgefa hr ist da ja EXTREM .... und Pflanzenschutzm ittel stellen natürlich keine Gefährdung dar und sind von der Verordnung ausgeschlossen. Respekt und Hut ab an die Damen und Herren Politiker.

__________________________

Antwort der Redaktion

Hallo,

das liegt daran, dass Pflanzenschutzm ittel bereits unter eigene Schutzvorschrif ten fallen. Hier besteht sogar eine Beratungspflich t gegenüber der Kundschaft.

Die erweiterten Informationspfl ichten (Herstelleradre sse ec.) sind übrigens auch für diese Produkte Pflicht.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Chembaer
24.06.2024

Antworten

Politiker in den Medien (alle Parteien): Wir haben zuviel Bürokratie, wir sind nicht mehr wettbewerbsfähi g. Daran müssen wir unbedingt was ändern.
Politiker in der Realität (alle Parteien): Hier hätten wir aber noch unbedingt etwas zu regulieren, also schaffen wir mal neue Verordnungen.
Huber
24.06.2024

Antworten

Das wird vielen kleinen Onlinehändlern den Garaus machen, zumindest dann, wenn sie sich an die Gesetze halten wollen. Dieses Gesetz fördert Konerze und Großunternehmen , Kriminelle, denen sowieso alles egal ist, sowie Chinahändler, die der deutschen, respektive europäischen Gesetzgebung nicht unterworfen sind und in China nicht verantwortlich gemacht werden können. Der Rest wird daran zugrunde gehn. - Und die Kunden? Denen ist die Produktsicherhe it doch vielfach völlig egal. Es wird in gigantischen Mengen bei Temu und Co eingekauft, und niemand kann erwarten, dass sich dort irgendwer ernsthaft Sorgen um die Produktsicherhe it macht. Auch wird die geforderte Kennzeichnung in diesem Fall nie zu irgend etwas führen.
K
24.06.2024

Antworten

und jede Plattform möchte das anders, wer bezahlt mir eigentlich die Lebenszeit und Gesundheit für solch unsinnigen Verordnungen? Da kommt wieder ein Politiker auf eine schwachsinnige Idee was neues zu erfinden nur um seine Position/Amt rechtfertigen zu können - ohne darüber nachzudenken was dies für wirtschaftliche Auswirkungen auf den Mittelstand hat. Diese sind einfach realitätsfremd und ganz weit weg, wenn überhaupt da, im geschehen am Markt. Aus diesem Grund überlegen wir stark jetzt alles abzuverkaufen und gegen Ende des Jahres das Geschäft einzustellen. Für kleine Händler ist dies nicht mehr verwaltbar, hier gewinnen natürlich wieder die großen Player die hier kaum/keine Steuern zahlen wenn der Umsatz der kleinen aufgegebenen Händler an die großen fließt. Soll doch diese EU und DE ihre Steuern selber erwirtschaften, das hält doch keiner mehr aus. Ich würde auch gerne mal wieder ganz normal arbeiten wollen als dem ständigem Schwachsinn der EU nachkommen zu müssen. Nur gerede von Bürokratieabbau - erstaunlich um dieses vorzunehmen wird wieder ein Gesetz mit Bürokratie beschlossen welches Gelder verschlingt.

Man sieht es offensichltich, die Wirtschaft soll weiter geschwächt werden und die Gesellschaft verarmen. Es tritt Situation X im Land oder auf der Welt ein und die Politiker handeln völlig gegenteilig, noch blinder kann man nicht sein. Zum Wohl des deutschen Volkes, müsste eigentlich seit vielen Jahren zum Schaden des deutschen Volkes umbenannt werden.
Oliver
24.06.2024

Antworten

Wie soll man das machen in meinem Bereich habe ich Artikel von Sammlern die über 50 Jahre alt sein können, zum Teil existieren die Hersteller gar nicht mehr.
Was soll man in diesem Falle dann bitte machen und wie schaut es bei gebrauchten Artikeln aus.
Eines ist klar mir reicht es und ich höre in den nächsten 1-2 Jahren auf die Gängelei füjhrt nur zum Niedergang des deutschen einzelhandels und nur bei uns wird das so verfolgt, sonst nirgendwo.

Aber als ich Dioxin verseuchte Eier eines Namhaften Herstellers gegessen habe, was passierte da, richtig gar nichts und ich muss mit den Schaden Leben das ich verseuchte "BIO" Eier gegessen habe.

Was hier in Deutschland abgeht ist das letzte für Händler, ganz ehrlich verbietet doch gleich den Online Einzelhandel und gut ist.
Schmidt
24.06.2024

Antworten

"Ihr als Händlerbund habt doch weiterreichende Möglichkeiten mal etwas dagegen zu unternehmen"

Tja was tut eigentlich der Händlerbund noch???

___________________________

Antwort der Redaktion

Hallo,

wir können nachvollziehen dass die Fülle der EU-Vorschriften den Verkauf auf Marktplätzen komplexer und aufwendiger gestalten. Auch wir setzen uns für klare, verständliche Regelungen ein. Gleichzeitig unterstützt der Händlerbund fairen und rechtssicheren Handel. Das Ziel, die Konformität von Produkten mit den geltenden Rechtsvorschrif ten zu überprüfen, ist nachvollziehbar und kann ein Weg sein, schwarze Schafe und Konkurrenten zu reduzieren, die intransparent handeln und Vorschriften missachten.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
DJ
11.09.2024
Aber doch nicht mit so einem Gesetz. Alleine die Info des Ansprechpartners des jeweiligen Herstellers ist totaler Unsinn. Wenn dieser z.B. wechselt, verstirbt oder sonst etwas müssen alle Artikel des Herstellers erneut überarbeitet werden?
Andreas
21.06.2024

Antworten

Hallo Hanna.
Warnhinweise und Angabe der Inhaltsstoffe mag ja noch Sinn machen, aber das ganze scheint doch ein weinig übertrieben zu sein.
Immer mehr ´Verbrauchersch utz´ führt doch nur dazu, dass ´Kunden´ irgendwann gar keine Eigenverantwort ung mehr übernehmen. Der Trend dazu verstärkt sich doch jetzt schon von Monat zu Monat. Hier muss doch mal gegengesteuert werden. Wenn Händler beim Verkauf von Klopapier bald Warnhinweise wie : "Achtung ! Nach Gebrauch nicht mehr zum Verzehr geeignet." angeben müssen ist es doch dafür zu spät. Wir erziehen uns hier komplette Generationen von Vollpfosten die selber für Nichts mehr verantwortlich sein wollen. Die Verkaufsplattfo rmen fördern das, der Gesetzgeber leistet durch blödsinnige Gesetze dann auch noch Unterstützung. Wenn Kunden etwas online einkaufen und Dieses dann bei Nichtgefallen ( Das Rot ist mir zu Rot / Sollte ein Geburtstagsgesc henk werden, leider war ich aber nicht eingeladen / .... ) zurücksenden, warum müssen die Händler dann immer noch die Versandkosten tragen ? Auch EDEKA u.Ä. Unternehmen, wenn sie denn überhaupt so kulant sind, erstatten den Kunden ja auch nicht die Spritkosten. Das wird sich bald auf die komplette Gesellschaft auswirken, denn Menschen, die keine Eigenverantwort ung mehr kennen, schreien irgendwann wieder nach einem großen Führer der Alles für sie entscheidet. Auch hier hat die Entwicklung dazu doch bereits erschreckende Fortschritte gemacht. Ihr als Händlerbund habt doch weiterreichende Möglichkeiten mal etwas dagegen zu unternehmen, wir als einzelne Händler können uns ja aus Gier und Missgunst nicht mal ansatzweise solidarisieren, und als einzelne kleine Firma laufen wir in der Politik auch nur vor verschlossene Tore. Meiner Meinung nach wird es Zeit, wenn es denn noch nicht zu spät dafür ist.
Gruß - Andreas