Erst Temu, dann Shein: Die beiden chinesischen Marktplätze, die sich hierzulande mit ihren günstigen Produkten an steter Beliebtheit erfreuen, wurden beide mit Erfolg vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) abgemahnt. Beide Portale unterschrieben Unterlassungserklärungen und haben nun die Pflicht, irreführende Geschäftspraktiken – beispielsweise manipulative Designs oder fehlende Angaben im Impressum – zu entfernen. Bei Verstößen kann die Verbraucherschutzorganisation eine Vertragsstrafe fordern.
So weit, so gut – doch ausreichend sei dieses Vorgehen noch nicht, meint der Geschäftsführer des Kölner Handelsforschungsinstituts IFH: „Die Probleme des unfairen Wettbewerbs sind damit nicht gelöst“, erklärte er laut dpa/fashionunited.
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