Retourenbetrug ist ein Thema, das im Online-Handel stets gegenwärtig ist und sowohl bei einzelnen Unternehmen als auch in der Gesamtwirtschaft immense Schäden verursachen kann. Es taucht in unterschiedlichsten Facetten auf und der Kampf gegen entsprechende Betrugsmaschen erweist sich in der Praxis häufig als Herkulesaufgabe.
Ein aktueller Bericht des Wall Street Journals untermauert die Aktualität des Themas für die Branche: Demnach leiden in den USA derzeit zahlreiche Händlerinnen und Händler auf Amazons Marktplatz unter einer besonderen Form des Betrugs. Sie erhalten falsche Rücksendungen – wobei statt der gelieferten Produkte falsche und darüber hinaus minderwertige Waren zurückgeschickt werden.
Grundsätzlich ist die Art des beschriebenen Retourenbetrugs zwar nicht, an Brisanz und Negativfolgen für die betroffenen Unternehmen hat sich aber auch im Laufe der Zeit nichts geändert.
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Wie bitte? Es heißt seit eh und je "im Falle eines Widerrufs ist der Kunde so zu stellen als ob er den Kauf nie getätigt hätte"
Woraus sollte sich also der gesetliche Spielraum ergeben um eine solche Gebühr im B2C Geschäft zu erheben?
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Antwort der Redaktion
Hallo,
dieser Merksatz bezieht sich auf das Gewährleistungs recht. Beim Widerrufsrecht dürfen die Rücksendekosten auf die Kundschaft umgewälzt werden. Voraussetzung dafür ist eine rechtssichere Widerrufsbelehrung.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Ggf. nicht neu, aber es kommt doch nun wieder verhäuft dazu das man ein existierende Firma als Besteller vor schiebt und dann an ne andere Adresse liefern lässt.
Auch hier kann ich nur empfehelen, die jeweilige Firma zu Informieren und ne Anzeige zu machen, wenn auch kein direkter Schaden entsteht, wenn man nicht liefert, ist es trotzallem ein Versuchter Betrug, da man ja davon ausgehen kann, das auch keine Zahlung geflossen wäre.
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