Abmahnungen drohen: Amazon-Händler müssen Rechtstexte anpassen!

Veröffentlicht: 13.03.2024
imgAktualisierung: 13.03.2024
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 2 Min.
13.03.2024
img 13.03.2024
ca. 2 Min.
Amazon-Pakete
© gulpa / Depositphotos.com
Weil Amazon für einige Produkte die Rückgabefrist einkürzt, müssen Online-Händlerinnen und -Händler ihre Rechtstexte anpassen. Ansonsten drohen teure Abmahnungen.


Die Nachricht, dass Amazon bei vielen Produkten die Rückgabefrist von 30 Tagen auf nur noch 14 Tage deutlich kürzt, sorgt für geteilte Stimmung in der Branche. Viele Händlerinnen und Händler sind froh gestimmt und erhoffen sich dadurch sinkende Retourenquoten. Einige Kundinnen und Kunden haben hingegen in Diskussionsforen und sozialen Medien bereits Unmut über den eingedampften Service verlauten lassen.

Unabhängig von der Stimmungslage müssen Amazon-Seller aufgrund der anstehenden Umstellung allerdings noch selbst tätig werden: Sie müssen ihre Rechtstexte aktualisieren und entsprechend im System von Amazon anpassen. 

Der Händlerbund informiert seine Mitglieder

Mitglieder des Händlerbundes, die Amazon als Vertriebskanal nutzen, erhalten zeitnah eine E-Mail, in der sie über alle notwendigen Details zu den Neuerungen informiert werden und darüber hinaus erfahren, wie sie weiter vorgehen müssen, um mit ihrem Amazon-Shop rechtssicher zu bleiben.

Untätig zu bleiben, ist indes keine rechtssichere Option: Denn Amazon-Händlerinnen und -Händler, die ihre Rechtstexte nicht rechtzeitig anpassen, laufen Gefahr, von Wettbewerbern oder Verbraucherverbänden abgemahnt zu werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.

Welche Produkte sind von der Änderung betroffen?

Die verkürzte Rückgabefrist von nur noch 14 Tagen gilt auf Amazon.de für Produkte in folgenden Kategorien:

  • Kamera
  • Elektronik
  • Bürobedarf
  • Computer
  • Kabellos
  • Videospiele
  • Musik
  • Video/DVD

Der Zeitraum für eine mögliche Rückgabe des bestellten Produkts beginnt mit dem Tag der Lieferung. Amazon Renewed-Produkte, also fachmännisch geprüfte und instand gesetzte Produkte des Konzerns, sowie hauseigene Amazon-Geräte sind von den geänderten Rückgabebedingungen nicht betroffen, wie das Unternehmen in einer Bekanntmachung im SellerCentral schreibt.

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen im Online-Handel informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 13.03.2024
img Letzte Aktualisierung: 13.03.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

KOMMENTARE
3 Kommentare
Kommentar schreiben

Ralf Ternes
20.03.2024

Antworten

Was ich nicht verstehe und das konnten mir vom Händlerbund niemand erklären. Wir z.B. verkaufen keine Produkte der oben genannten Kategorien, trotzdem sollen wir die Rechtstexte anpassen. Warum? Die neue Regelung tangiert uns doch nicht im geringsten. Da wir Produkte ausserhalb der betroffenen Kategorien verkaufen könnte es doch sogar gefährlich werden die Rechtstexte zu ändern.
________________

Hallo Ralf,

Amazon kündigte an, dass ab 25.03.2024 für bestimmte Artikel eine verkürzte Rückgabefrist gilt.

Insbesondere wird die Rückgabefrist von 30 auf 14 Tage reduziert, die sich auch in der allgemeinen freiwilligen Rücknahmegarant ie niederschlägt, die Marketplace-Sel ler (meist unterhalb der eigenen bei Amazon verwendeten Widerrufsbelehr ung) anzeigen.

Alle diejenigen müssen diesen Text der Rücknahmegarant ie nun ebenfalls anpassen, denn es handelt sich um einen Standard-Text unabhängig vom Sortiment, den Amazon vorgibt.

Aus diesem Grund haben wir die freiwillige Rücknahmegarant ie für alle Betroffenen angepasst und stellen sie zum Download zur Verfügung.

Viele Grüße
Die Redaktion
lux
14.03.2024

Antworten

Wieso muß man die Texte deshalb anpassen?

Man kann doch auch eine 1 Monats Frist weiter anbieten?

Ich habe immer nur 14 Tage Widerrufsrecht angeboten, aber Rücknahmen (außerhalb des Widerrufsrechte s) auch für einen Monat akzeptiert.

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hat Amazon hat es auch immer so gehalten 14 Tage gesetzliches Widerrufsrecht und 30 Tage (oder 1 Monat?) Rückgaberecht (nicht unbedingt sie Widerrufsrechts konditionen) anzubieten.

_________________________

Hallo lux,

Händler müssen in ihren Rechtstexten auch über die freiwillige Rückgabegaranti e verweisen. Daher müssen die Texte angepasst werden.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Andreas S.
14.03.2024

Antworten

Meiner Meinung nach gehört diese neue Regelung verboten, man sollte rechtlich dagegen vorgehen. Es ist doch wohl klar, dass Amazon sich nicht selbst schadet und die Rückgabezeit der eigenen Produkte nicht von 30 auf 14 Tage reduziert. Wieder einmal werden nur alle anderen Händler benachteiligt. Ich habe das Gefühl, Amazon will am Ende doch lieber die eigenen Produkte verkaufen als die andere Händler. Der Kunde wird ja schließlich lieber einen Artikel kaufen, den er im Bedarfsfall auch am 30. Tag noch zurückschicken kann und nicht nur innerhalb 14 Tagen. Die Rückgabe Zeit ist damit also deutlich länger, das Risiko eines Fehlkaufs damit wesentlich geringer.

____________________________

Antwort der Redaktion

Hallo Andreas,

ausgenommen sind tatsächlich Amazon-Geräte, also Produkte, wie beispielsweise das Fire Tablet. Ansonsten gelten die verkürzten Rückgabefristen auch für die Angebote von Amazon selbst.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion