Ebay erweitert Käuferschutz

Veröffentlicht: 25.10.2023
imgAktualisierung: 25.10.2023
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 3 Min.
25.10.2023
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Ebay-Pakete
© George Sheldon / Shutterstock.com
Ebay erweitert seinen Käuferschutz im Dezember auch auf Bestellungen, die abgeholt werden.


Der Marktplatz Ebay hat eine wichtige Änderung bei seinem Käuferschutz angekündigt. Mit der Initiative Ebay Lokal wurden neue Funktionalitäten zur Versandoption „Abholung“ eingeführt, etwa bei der Bezahlung und bei der Bestätigung der Transaktion. Durch den Ebay-Käuferschutz waren Transaktionen mit Abholung bislang nicht vollumfänglich abgesichert. Das ändert sich mit dem Stichtag 12. Dezember 2023. Ab diesem Tag greift der Käuferschutz auch bei der Versandoption „Abholung“.

Anfragen von Käufer:innen, die erklären, dass sie einen Artikel mit Abholung nicht erhalten haben, sollen dann besser geprüft werden. Auf Händler:innen kommen damit neue Nachweispflichten zu. Damit Verkäufer:innen nachweisen können, dass ein Artikel tatsächlich bei den Kund:innen angekommen ist, sind künftig diverse Hinweise zu beachten.

QR-Code oder schriftliche Erklärung

Für Händler:innen gibt es zwei Möglichkeiten, die Übergabe nachzuweisen. Entweder sie haben den QR-Code der Kundin bzw. des Kunden bei der Abholung gescannt (via Ebay-App) oder einen sechsstelligen Abholcode manuell eingegeben. Oder es liegt eine Kopie der Einzelheiten zum Kauf bei Ebay bzw. eine entsprechende schriftliche Erklärung vor, die von den Käufer:innen bei der Abholung unterschrieben wurde.

Mit Ebay Lokal forciert der Marktplatz seine Bemühungen beim lokalen Handel. Gekaufte Artikel müssen nicht mehr zwangsläufig auf dem Versandweg zu den Kunden gelangen, sondern können auch abgeholt werden. Ebay hat sich zum Ziel gesetzt, die Abholung für beide Seiten ähnlich sicher zu gestalten wie den Versand. Käufer:innen können auf diesem Weg im besten Fall schneller an ihre Bestellung gelangen. Im kommenden OHN Podcast äußert sich Andreas Häntsch, der bei Ebay Deutschland den Marktplatz-Handel verantwortet, ausführlich zu der Initiative und zu den Überlegungen dahinter.

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Veröffentlicht: 25.10.2023
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Heidemann
26.10.2023

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Egal mit welchem Code da einer vor der Tür steht - wenn das Geld nicht auf dem Konto eingegangen ist (also ca. 2 bis .... Tage) gibt es nichts abzuholen !
noch mehr Kontrolle für Ebay, den Staat - damit bei den kleinen auch kein Cent der registrierung entgeht - irgendwer muss ja die Ivestitionskost en für die Großen bezahlen.
wieviel Jahre muss wohl Ebay ausser Haus verkaufen (also Steuern) - bis die Mrd. für Intel wieder drin sind.
wie wurde einst die DDR mit Robotron belächelt das sie Ihre eigenen "primitiven" Computer baute ?
Ja die BRD ist wirklich besser - die kaufen den alten Schrott von Intel einfach !
Wendelin
09.11.2025
Gekonnt, wie Sie von Ebay zur DDR kommen, und dann noch den Systemvergleich bemühen. Werden Sie dafür bezahlt, oder denken Sie sich solche Konstrukte gratis aus?