Dieser Artikel ist Teil unserer Marktplatz-Themenreihe: Diese beleuchtet in verschiedenen Beiträgen nicht nur wichtige Zahlen und Fakten von Amazon, Ebay und Co., sondern stellt Händlerinnen und Händlern auch Tipps rund um Marketing, Anzeigen, SEO oder Internationalisierung auf Marktplätzen bereit. Außerdem finden sich Erfahrungsberichte und Interviews zu spezifischen Online-Plattformen wie Temu, Wish und Shein.
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Rechtlich gesehen gelten auf Marktplätzen die gleichen Regeln wie auch im eigenen Shop. Denn das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unterscheidet zunächst nicht, ob etwas auf dem Marktplatz oder im eigenen Shop verkauft wird. Dennoch gibt es beim Verkauf auf dem Marktplatz einige Besonderheiten, die Händler:innen beachten müssen. Hinzu kommt auch, dass viele Marktplätze ihre eigenen Regeln aufstellen, an die sich die Verkaufspersonen halten müssen.
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nur mit dem versichertem Versand ist Tracking möglich und der Kunde ist informiert wo seine Ware gerade ist.
Das ist gerade bei Zustellprobleme n / Versandverzöger ungen wichtig.
Die Kundenperpektiv e wird zugunsten der Abzocke ausgeblendet.
Es geht nicht nur darum, das der Händler bei "Verlust" Ersatz liefern muss.
Gerade bei eiligen Lieferungen will der Kunde wissen wie der Händler liefert.
Da haben wir ständig Nachfragen ob mit langsamer Warenpost oder versichert und schnell. Aber das wird von den Juristen zum Zwecke des Gelderwerbs ausgeblendet.
Eine für Kunden hilfreiche Info dient dem Gelderwerb.
Warum ist eine "Selbstvertändl ichkeit" angeblich "ABMAHNWÜRDIG"?
Das frusted und ist wieder eine AFD Steilvorlage von den weltfremden Politikern.
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Für den Kunden ist es keine Selbstverständl ichkeit!!! Das wissen Händler und Juristen.
Wir versenden viele kleinpreisige Ware (67% ohne Tracking u. unversichert, lt. Kaufland )
Also ist der Hinweis nersicherter Versand hilfreich. ODER?
Ich bleibe dabei. Es geht nur um ...?
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zu1. irreführtende Angaben/Verspre chungen dürfen alle Lebensmittelkon zerne, Hersteller von Reinigungsprodu kten, Autokonzernen so ziemlich alle Konzerne ungestraft machen, weil die ich wehren können und die Gesetze selbst zu ihren Nuztzen abgesegnet oder selbst verfasst haben.
zu 2. Abmahnung wegen Werbung mit "Selbstverständlichkeiten2
Das is nur Abzocke!
Bei Kleinpreisigen Artikeln versendet fast Keiner versichert. wenn es einer doch macht, warum soll er das nicht angeben?
Das ist ein hilfreicher Hinweis!
zu 7. eines der weltfremdesten Urteile der Justizgeschicht e. Eine richterlicher Elfmeter ohne Torwart für alle Abzocker. Jeder außer Juristen wissen das.
Es ist nach wie vor zum Kotzen.
Wir suchen nach Alternativen diesem staatlich erlaubten Abmahnterror und der Amazon Willkür uns zu entziehen.
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Antwort der Redaktion:
Hallo Herr Bär,
wie im Artikel bereits erklärt, ist es im B2C für die Kundschaft schlichtweg irrelevant, ob der Händler seine Ware versichert versendet oder nicht. Denn er muss ohnehin haften, falls das Paket unterwegs verloren geht oder beschäftigt wird. Die Versicherung bringt somit nur dem Händler selber etwas. Damit zu werben, vermittelt daher einen falschen Eindruck an die Kundschaft und daher auch kein hilfreicher Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen
die Redaktion
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nach meiner Meinung fehlen hier folgende Aussagen:
- Neben Gewährleistung wird häufig Garantie geboten. Eine Beschreibung der Garantie ist jedoch auf der Internetseite nicht vorhanden.
- TÜV oder ähnliche Zertifikate werden genannt oder als Sigel dargestellt.
Meine Frage: Bestehen für diese Punkte rechtliche Vorschriften und können diese abgemahnt werden. Unter rechtlichen Vorschriften verstehe ich auch Urteile,
Bitte Rückantwort.
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Antwort der Redaktion:
Hallo Herr Weitmann,
tatsächlich gibt es zahlreiche weitere Gründe, die zu einer Abmahnung führen können, eine abschließende Aufzählung ist da nahezu unmöglich.
Richtig ist, dass § 479 BGB vorschreibt, welche Informationen Verbraucher:inn en gegenüber angegeben werden müssen, wenn eine Garantie angeboten wird.
Bei TÜV-Siegeln oder ähnlichen Zertifikaten kann es mehrere Gründe für eine Abmahnung geben. Etwa, weil tatsächlich keine Zertifizierung stattgefunden hat oder weil es sich um eine Zertifizierung handelt, die gesetzlich vorgeschrieben ist und mit einer Selbstverständl ichkeit geworben wird. Auch können mangelnde Informationen eine Irreführung darstellen, die zu einem Wettbewerbsvers toß führt.
Die meisten Abmahnungen werden auf Grundlage des § 5 UWG ausgesprochen, der sehr weit gefasst ist und eine irreführende geschäftliche Handlung untersagt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Liebe Grüße
Hanna Hillnhütter
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