Die Kehrseite der Medaille
Der größte Nachteil an Online-Marktplätzen ist, dass die Gestaltungsmöglichkeiten auf den Plattformen vergleichsweise eingeschränkt sind. Die Shopgestaltung wird durch Vorgaben und das Layout der Plattformen bereits relativ starr vorgegeben. Auch die Auswahl der Zahlungsarten und Lieferdienste ist in der Regel durch den jeweiligen Marktplatz eingegrenzt – freie Entscheidungsgewalt haben Händlerinnen und Händler hier in der Regel nicht.
Besonders spannend wird es in Fällen, in denen die Plattformen ihre Geschäftsbedingungen ändern. Hier sitzt man als Verkäuferin oder Verkäufer am kürzeren Hebel und hat die Wahl, die neuen Regeln zu akzeptieren oder sich nach einer neuen Plattform umzusehen. Verhandlungsspielraum gibt es hier generell keinen – sollten neue Regeln aber derart negativ für Händlerinnen und Händler ausfallen, dass diese protestieren und quasi streiken, können die Plattformen zum Einlenken bewegt werden. In der Vergangenheit gab es jedoch nur wenige Beispiele, wo das der Fall war, etwa bei Ebay's versuchter Änderung der Bilderrichtlinie auf dem Marktplatz.
Besondere Vorsicht ist bei Marktplätzen geboten, die selbst Produkte verkaufen. Denn hier gehört die Plattform selbst de facto zur Konkurrenz der einzelnen Händlerinnen und Händler. Hier kann schnell ein Ungleichgewicht entstehen, dass stark zum Nachteil der einzelnen Verkaufspartner ausfällt. Amazon wurde beispielsweise in der Vergangenheit schon kritisiert, gut laufende Produkte von Drittanbietern kopiert, selbst angeboten und die Angebote der Drittanbieter in der Suche benachteiligt zu haben.
Auch rechtlich gesehen ist das Handeln auf Marktplätzen nicht immer einfach: Wie erwähnt, geben Marktplätze einen strikten Rahmen vor. Zeichenbegrenzungen und auch die Art, wie Informationen dargestellt werden, ermöglichen es nicht immer, alle Rechtstexte so einzubauen, dass es den Vorgaben aus dem Gesetz entspricht. Eine weitere Tücke sind die Vorgaben aus der Preisangabenverordnung: Bei jeder Preisdarstellung muss bei grundpreispflichtiger Ware der Grundpreis angegeben werden. Auch der Hinweis auf die bereits enthaltene Mehrwertsteuer darf nicht fehlen. Nicht auf jedem Marktplatz werden die Preise aber so korrekt dargestellt – und das, obwohl alle Informationen korrekt hinterlegt wurden. Obwohl die verkaufenden Unternehmen nichts dafür können, kann das zu einer Abmahnung führen. Die Haftung für solche Fehler wird von Gerichten damit begründet, dass die Händlerinnen und Händler nicht gezwungen sind, auf einer Plattform zu handeln, die die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht erfüllt. Die Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen im eigenen Online-Shop ist hingegen einfacher, da man hier nahezu die volle Gestaltungsfreiheit genießt.
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Tatsächlich gibt es heute genug ERP-Systeme mit Multichannel-Op tion, wo die Angebote des eigenen Shops auch direkt an Plattformen wie Ebay etc. ausgespielt werden.
Wir haben auch vor 18 jahren direkt zweigleisig begonnen - mit Ebay und parallel mit dem eigenen Shop und markanter Domain. Natürlich war der Umsatz anfangs über Ebay um ein Vielfaches höher, denn die Bekanntheit des eigenen Shop muss sich erst mal aufbauen - und SEO war damals und ist auch heute noch ein trickreiches Geschäft ohne Garantien.
Mittlerweile hat sich das Umsatzverhältni s deutlich umgedreht und Ebay ist eigentlich nur noch ein Nebengeschäft - verbunden mit vielen nervigen Vorgaben und Änderungen, die immer wieder umzusetzen sind.
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