Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Nach Händler-Klage: Amazon muss 75.000 Euro Ordnungsgeld zahlen

Veröffentlicht: 09.05.2022
imgAktualisierung: 09.05.2022
Geschrieben von: Markus Gärtner
Lesezeit: ca. 2 Min.
09.05.2022
img 09.05.2022
ca. 2 Min.
Frau mit Coronamaske
© marvelens / Shutterstock.com
Amazon muss wegen des Verkaufs von nicht-zertifizierten Masken auf seinem deutschen Marktplatz ein Ordnungsgeld zahlen. Zuvor hatte ein Online-Händler geklagt.


In der Hochphase der Corona-Pandemie gab es auf den Online-Marktplätzen auch immer wieder jede Menge gefälschte und nicht zugelassene medizinische und Hygiene-Artikel. Auch auf Amazons deutschem Marktplatz wurden von Händlern unter anderem FFP2- und KN95-Masken ohne ausreichende Zertifizierung verkauft. Nachdem ein Händler dagegen geklagt hatte, muss Amazon nun ein Ordnungsgeld von 75.000 Euro zahlen, wie golem berichtet. Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.

Händler klagte schon 2020 gegen Amazon

Das Unternehmen Masecori Gmbh vertreibt selbst unter anderem FFP2-Masken. Schon 2020 klagte der Online-Händler und erhielt vor dem Landesgericht Düsseldorf Recht: Amazon musste eine einstweilige Verfügung hinnehmen und die entsprechenden Artikel entfernen. Trotzdem waren bei Amazon immer wieder Masken zu finden, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen – vor allem von chinesischen Händlern. 

Mehr zum Thema:

Wir haben bei Amazon eine Stellungnahme zu dem Urteil angefragt.

Kritik auch am Handel mit Lebensmitteln auf Amazon

Masecori-Geschäftsführer Torsten Duffner hatte zuvor sowohl Amazon als auch die beanstandeten Händler kontaktiert, jedoch keine Rückmeldung erhalten. Er kritisiert auch andere Bereiche bei Amazon, die anscheinend nicht ausreichend kontrolliert werden würden – etwa Lebensmittel. „Auf Amazon ist nahezu jeder dritte Lebensmittel-Artikel fehlerhaft“, behauptet der Händler bei golem.de. „Es wäre für Amazon kein Problem, bei der Anlage von Artikeln die gesetzlichen Angaben zwingend zu fordern, das tun die aber nicht. Wir wurden deswegen auch schon abgemahnt und mussten sogar schon Ordnungsgeld bezahlen, obwohl wir nachweisen konnten, dass wir Amazon alle notwendige Daten zur Verfügung gestellt hatten.“ 

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen im Online-Handel informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!
Veröffentlicht: 09.05.2022
img Letzte Aktualisierung: 09.05.2022
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen

Markus Gärtner

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben