Erfolg vor Gericht für Amazon: Der Konzern ist einem Gerichtsverfahren wegen Marktmacht-Missbrauchs in Washington D.C. vorerst aus dem Weg gegangen. Der Superior Court hat eine Wettbewerbsklage der Staatsanwaltschaft auf Antrag von Amazon abgewiesen, wie Heise berichtet. In einer mündlichen Verhandlung habe Amazon die Richter überzeugen können, die Klage abzuweisen. Aus welchen juristischen Gründen so entschieden wurde, ist unklar.
Die Staatsanwaltschaft prüft nun, Rechtsmittel einzulegen. Amazon schränke unabhängige Händler, die über den Marktplatz Amazon.com verkaufen, unzulässig bei der Preisgestaltung ein – dies schade dem Wettbewerb. Amazons Bestpreisklausel ist mindestens umstritten. Ursprünglich war es Händler untersagt, die Preise auf dem Marktplatz höher anzusetzen als im eigenen Online-Shop. Das gilt in dieser Form mittlerweile nicht mehr, mittlerweile hat Amazon die „Fair Pricing Policy“ installiert.
Darin heißt es, dass es untersagt ist, Preise festzulegen, die „deutlich über den aktuellen Preisen anderer Anbieter bei Amazon oder anderen Anbietern“ liegen. Wie deutlich höher Preise sein dürfen, liegt im Ermessen Amazons. Die Staatsanwaltschaft in Washington argumentiert nun, dass Preise bei Amazon stets höher angesetzt werden müssten, weil der Marktplatz bis zu 40 Prozent Gebühren von Händlern verlange. Wenn Händler in ihren eigenen Shops die Preise auf gleichem Niveau anbieten sollen, erhält Amazon so einen Wettbewerbsvorteil.
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