Das Bundeskartellamt untersucht mögliche wettbewerbswidrige Vereinbarungen zwischen Amazon und Apple. Man prüfe derzeit, „ob es eine Zusammenarbeit von Amazon mit Markenherstellern wie Apple gibt, die Dritthändler benachteiligt“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt gegenüber der Rheinischen Post. Anderen Unternehmen ist es nicht erlaubt, Apple-Geräte über Amazon zu verkaufen – dies müsse müsse sich ändern, der Markt müsse geöffnet werden. In Italien wurden gerade erst Strafen in Höhe von insgesamt etwa 200 Millionen Euro gegen Amazon und Apple wegen wettbewerbswidriger Verträge verhängt.
Im RP-Interview nimmt Mundt generell die großen GAFA-Konzerne Google, Amazon, Facebook (jetzt Meta) und Apple in den Blick. Allein im vergangenen Jahr seien sieben Verfahren gegen die Konzerne eröffnet worden. „Wir sehen schon an den Börsenwerten dieser Konzerne, mit was für einer wirtschaftlichen Macht wir es zu tun haben. Und wir wissen, dass die großen Plattformen jeweils sehr stark von Netzwerkeffekten profitieren: Weil sie häufig genutzt werden, ist das Angebot groß, weil das Angebot groß ist, kommen wieder neue Nutzer hinzu. Die Märkte tendieren zur Monopolisierung.“
2021 verhängte das Bundeskartellamt deutlich weniger Bußgelder als im Vorjahr: 105 Millionen Euro – ein Rückgang von 70 Prozent. Mundt führt den Rückgang auf die Pandemie zurück: „Es ist nicht einfach, unter solchen Bedingungen Verfahren voranzutreiben, die etwa auf Durchsuchungen von Geschäfts- und Privaträumen oder Zeugenvernehmungen zur Beweissicherung angewiesen sind.“ Weniger Unternehmen seien bereit, über heimliche Absprachen auszupacken. Mundt wolle künftig daher Kronzeugen besserstellen, etwa indem neben erlassener Strafen ein Unternehmen auch von Schadenersatzforderungen freigestellt werde.
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