Amazon erlegt seinen Händlern verschiedene Pflichten und Regeln auf – dazu zählt beispielsweise auch die Richtlinie für die Rechnungsstellung im B2B-Geschäft auf dem Marktplatz. Diese besagt: Bei Verkäufen an Amazon-Business-Kunden müssen Händler „innerhalb eines Werktages, nachdem die Versandbestätigung für die Bestellung erfolgt ist, eine gültige Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer für jede Bestellung vorlegen“, wie im Amazon-Verkäuferportal nachzulesen ist.
Amazon prüft die Einhaltung dieser Vorgabe regelmäßig und erhebt eine sogenannte Rate an Rechnungsmängeln. Doch schien diese Quote bei vielen Händlern derzeit zu hoch und möglicherweise auch fehlerhaft berechnet worden zu sein – was zunehmend die Angst vor Kontensperrungen nach sich zog. Diese Bedenken konnten nun allerdings zerstreut werden. Wie ein Amazon-Sprecher im Gespräch gegenüber OnlinehändlerNews erklärte, habe es sich um einen kurzfristigen technischen Bug gehandelt. Dies sei bereits behoben worden und habe auch keine weiteren Auswirkungen.
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Ich war einer der Händler die sich per Mail an den Händlerbund am 29.01.21 zu dem Thema gemeldet haben.
Das Problem mit den Rechnungsmängel hatte hohe Wellen geschlagen und nach ein paar Tagen war das Problem erst einmal nicht mehr vorhanden.
Seit heute dem 02.03.21 besteht nun das selbe Problem wieder.
Kann der Händlerbund sich bitte noch mal der Angelegenheit annehmen? Eventuell mit Amazon Kontakt dazu aufnehmen?
Ich weiß echt nicht mehr weiter, wie es ab den 1. April weitergehen soll, wenn die Quote der Rechnungsmängel von Amazon falsch berechnet wird, und man als Händler ohne verschulden eine schlechte Quote bekommt und dann auch noch eventuell suspendiert wird
Danke
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Antwort der Redaktion:
Hallo Markus,
vielen Dank für den wichtigen Hinweis. Wir haben die Information weitergegeben und behalten das Thema darüber hinaus im Blick.
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