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Amazon sperrt erneut mehrere Händlerkonten (Update)

Veröffentlicht: 21.07.2020
imgAktualisierung: 05.11.2020
Geschrieben von: Hanna Behn
Lesezeit: ca. 2 Min.
21.07.2020
img 05.11.2020
ca. 2 Min.
Amazon-Seller-Logo am Bildschirm
© PREMIO STOCK / Shutterstock.com
Amazon hat erneut mehrere Händlerkonten gesperrt. Die Begründung an die Händler ähnelt der vom vergangene Jahr im Sommer. Damals war ein Fehler Ursache für die Suspendierungen.


Ende Juli 2019 sperrte Amazon aufgrund eines Fehlers irrtümlich mehrere Händlerkonten. Nun haben ehemalige betroffene Händler OnlinehändlerNews und weitere Quellen von einer erneuten Sperrung ihres Amazon-Kontos berichtet, auch Internetworld meldete einen Anstieg der Suspendierungen. 

Gesperrte Account-Inhaber erhielten hierzu von Amazon die Information: „Wir haben festgestellt, dass Ihr Konto mit einem Konto verknüpft ist, das möglicherweise nicht für den Verkauf auf unserer Website berechtigt ist“. 

Händlerkonten waren zuletzt für eine Woche gesperrt

Im vergangenen Sommer hielt die Kontensperrung rund eine Woche an, im Anschluss erhielten Händler die Mitteilung, dass das Konto wieder freigegeben wurde. Damals räumte der Marktplatz-Gigant ein, dass der Account fehlerhaft gesperrt wurde. Die vorhandenen Prozesse, Teams und Überwachungsverfahren hatten den Fehler nicht erkannt, die Ursachen sollten überprüft werden. Zu möglichen Entschädigungen betroffener machte Amazon damals keine weiteren Angaben.  

Händlerin erwirkte gerichtlich Freischaltung ihres gesperrten Kontos

Betroffene Account-Inhaber können sich inzwischen aber auch erfolgreich gegen Sperrungen wehren: So hat aktuell ein Händler vor Gericht mit einer einstweiligen Verfügung eine Freischaltung des Amazon-Accounts erreicht. Dem Gericht zufolge war nicht ersichtlich, dass die Angebote der Verkäuferin seitens Amazon zuvor überprüft wurden. 

Update: Amazon untersuche Vorwürfe mit Hochdruck

OnlinehändlerNews hat Amazon angefragt, welche Ursache aktuelle Kontensperrungen haben und ob es sich ggf. erneut um eine irrtümliche Sperrung handelt. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte nun hierzu: „Wir möchten, dass Kunden jederzeit vertrauensvoll bei Amazon.de einkaufen. Amazons Systeme analysieren automatisch und fortlaufend zahlreiche Informationen, um betrügerische Aktivitäten zu erkennen. Und wir entwickeln unsere Prozesse kontinuierlich weiter, um jederzeit für eine sichere und geschützte Einkaufsumgebung zu sorgen. Unsere Maßnahmen ergreifen wir somit im Sinne von Kunden und Verkaufspartnern. Die Vorwürfe untersuchen wir mit Hochdruck. Wenn Verkaufspartner Bedenken haben, bitten wir sie, sich an unseren Service für Verkaufspartner zu wenden, damit wir der Sache nachgehen können.“

Der Händlerbund hatte zudem vergangene Woche eine Umfrage zum Thema gestartet – hier geht es zur Teilnahme

Veröffentlicht: 21.07.2020
img Letzte Aktualisierung: 05.11.2020
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Behn

Hanna Behn

Hanna widmet sich am liebsten den Themen E-Commerce-Trends, Leadership und Unternehmertum.

KOMMENTARE
8 Kommentare
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ASF
25.07.2020

Antworten

Die Krönung der Sperr-Willkür ist wohl dies:
sellercentral.amazon.de/.../.. .
Händlerbund
23.07.2020

Antworten

Wir können den Unmut sehr gut nachvollziehen und kritisieren ungerechtfertig te oder unverhältnismäß ige Kontensperrunge n seitens Amazon. Unsere Mitglieder unterstützen wir im Falle einer Sperrung tatkräftig und bieten individuelle Lösungen an mit dem Ziel, die Kontensperrung schnellstmöglic h aufzuheben. Sollte Ihr Konto betroffen sein, wenden Sie sich gern jederzeit an unseren Kundenservice.

Viele Grüße,
der Händlerbund
Daniel
22.07.2020

Antworten

Wo hatt die Händlerin denn bitte eine Wiederfreischal tung erreicht?

"Betroffene Account-Inhaber können sich inzwischen aber auch erfolgreich gegen Sperrungen wehren"
Wurde die Autorin für diess Aussage bezhalt?
Bitte um Nachweis zu der Behauptung: "erfolgreich"

Erfolgreich wäre eine Wiederfreischal tung durch Amazon, nicht aber eine Eintweilige Verfügung welcher seitens AMazon nicht nachgekommen wird.


__________________

Antwort der Redaktion:

Hallo Daniel,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Einschätzung. Das Gericht hat in einem Streitfall einer einstweiligen Verfügung zugestimmt und damit gegen Amazon entschieden, insofern lässt sich dies als ein Erfolg gegen Amazon verstehen. Über Hintergründe zu dem Verfahren und zur Wirksamkeit der einstweiligen Verfügung haben wir an dieser Stelle (Update) berichtet: onlinehaendler-news.de/.../....

Viele Grüße,
die Redaktion
Sendis
22.07.2020

Antworten

leider wurde unser Konto letztes Jahr gehackt. Es wurden zahlreiche hochpreisige Artikel angeboten und verkauft. Trotz unserer massiven Bemühung unser Konto mit Hilfe von amazon zu bereinigen, hat sich die Sache Wochenlang hingezogen. Es war kaum möglich, in solch kritischen Situationen telefonischen Kontakt zu amazon aufzunehmen. Wurde man dann doch mal angerufen, entwickelte sich die Verständigung mit den amazonmitarbeit ern, wegen nicht ausreichender deutschkenntnis se, äusserst mühsam. Die Lösung kam vorerst nur mit einer Deaktivierung unseres Kontos. Bis dato noch deaktiviert, trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme und Zusage, dass unser Account wieder aktiviert wird. Nun hieß es plötzlich, dass wir einen neuen Account erstellen sollen. Wir wissen nicht, wie wir hier weiter verfahren sollen, da wir bereits Sicherheitsvork ehrungen getroffen haben und unser Account behalten wollen.
H-SG
22.07.2020

Antworten

Es währe Interessant was unser Händler Bund macht damit so eine Sperrung von Händlern aufhört,
oder eine schnelle Lösung da ist.
Amazon Antwortet seit Tagen nur mit Standart Mails und Telefonische Rückrufe gibt es nicht.
Alle Fälle werden einfach geschlossen.
Es ist das Selbe wie im Letzten Jahr.
Bin gespannt wie Lange das dauert.
Währe schön wenn jemand einen Lösungsweg kennt der geht
Roland Baer
22.07.2020

Antworten

Ich erwarte Action vom Bund gegen diese Willkür. Wäre auch die beste Eigenwerbung.
H-BO
22.07.2020

Antworten

Es ist erfreulich, dass das Landgericht Mühlhausen der Willkür Amazons einen Riegel vorschiebt. Nur das die Kanzlei LHR mittlerweile auch mitteilt: Die Amazon Deutschland Services GmbH hat die Annahme der einstweiligen Verfügung verweigert.

____________________

Antwort der Redaktion:

Hallo H-BO,
Danke für Ihren wichtigen Hinweis! Über die aktuellen Entwicklungen hierzu haben wir an dieser Stelle informiert, die Verweigerung dürfte sich nicht auf das Verfahren auswirken: onlinehaendler-news.de/.../...

Viele Grüße,
die Redaktion
chissis
14.05.2021

Antworten

könnte mann nicht einfach sowass wie Firefox entwikeln also so ein Bouton den man dierek auf den pc Desktop laden kann nur das man dort nur online händler sachen verkaufen können also das man ganz viele klein händler sich zusammen tun um gross zu werden