Google veröffentlicht neue Vorgaben für Werbetexte

Veröffentlicht: 15.03.2016
imgAktualisierung: 15.03.2016
Geschrieben von: Giuseppe Paletta
Lesezeit: ca. 3 Min.
15.03.2016
img 15.03.2016
ca. 3 Min.
Google hat neue Vorgaben veröffentlicht, die das Verfassen von Werbetexten betreffen. Wer nicht im Ranking fallen möchte, muss diese beachten.


Viele Online-Portale haben inzwischen auch Werbetexte unter ihren Online-Berichten. Doch nicht jeder hält sich an die richtige Kennzeichnung. Nun hat der Suchmaschinenriese Google Vorgaben für das richtige Kennzeichnen von Werbetexten veröffentlicht. Wer sich nicht daran hält, könnte von Google im Ranking abgestraft werden.

Kennzeichnung von Werbetexten.

(Bildquelle Werbetexte: Feng Yu via Shutterstock)

Google ist darauf bedacht, dass die hauseigene Suchmaschine möglichst qualitative Suchergebnisse ausliefert. Um dies zu gewährleisten, passt der Suchmaschinenriese ständig seine Algorithmen an. Nun hat sich Google dem Thema Werbetexte angenommen. Das Unternehmen warnt dabei vor falsch gekennzeichneten Werbetexten und gibt Hinweise darauf, wie man vorgehen soll. Wer nicht im Ranking abfallen möchte, sollte sich an Googles Vorgaben halten.

Wie SEO Südwest berichtet, ist es inzwischen eine geläufige Praxis, dass Blogger Werbetexte schreiben. Allerdings werden diese oft als Gegenleistung für kostenlose Produkte oder Dienstleistungen geschrieben und oftmals nicht richtig gekennzeichnet. Das kann nicht nur zu einer Täuschung der Leser führen, sondern aus Sicht von Google auch zu einem verdeckten Linkkauf führen. Denn die Blogger berichten nicht nur über die Produkte, sondern verlinken in der Regel auch auf die entsprechenden Websites.

Google gibt strenge Vorgaben für Werbetexte

Google möchte das nun mit seinen Vorgaben ändern. Im Google Webmaster Central Blog hat das Unternehmen mitgeteilt, wie Blogger beim Verfassen von Werbetexten aus Sicht von Google vorgehen sollten, damit sie auch von Googles Algorithmus korrekt gerankt werden.

Blogger müssen Nofollow-Links verwenden. Immer dann,

  • wenn sie in einem Werbetext auf das beworbene Unternehmen verlinken,
  • die sozialen Netzwerke des beworbenen Unternehmens verlinken,
  • den Online-Shop des beworbenen Produktes verlinken,
  • ein Bewertungsportal verlinken, wo das Produkt, über welches der Blogger geschrieben hat, bewertet wird,
  • die mobile App des beworbenen Unternehmens in einem App-Store in ihrem Bericht verlinken.

Werbeartikel müssen aus Sicht von Google zudem eindeutig als solche gekennzeichnet werden. Dem Leser des Artikels muss klar sein, ob es sich um einen Werbeartikel handelt. Google empfiehlt die Kennzeichnung des Artikels als Werbeartikel zu Beginn des Artikels, denn nicht jeder liest den Artikel bis zum Ende. Generell reicht es Google aber aus, wenn der Hinweis auf den Werbeartikel irgendwo im Text eingefügt wird.

Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, muss also nicht nur mit den bekannten rechtlichen Konsequenzen rechnen. Auch Google könnte zusätzlich die Seite im Ranking abwerten.

Veröffentlicht: 15.03.2016
img Letzte Aktualisierung: 15.03.2016
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Giuseppe Paletta

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Günter Heini
09.04.2018

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Guter Artikel. Finde ich gut, dass ersichtlich wird, ob es sich um einen bezahlten Artikel handelt. Denn ein bezahlter Artikel wird natürlich mit einer anderen Intension als ein Artikel geschrieben, den der Verfasser aus eigenem Antrieb verfasst.
Christoph
19.03.2016

Antworten

Wenn das so kommt und auch geahnte wird, fallen die eine oder andere einnahmen Quelle für Blogger weg.
Jelena
16.03.2016

Antworten

Danke für die Neuigkeit. Jetzt werden Seitenbetreiber weniger Werbetexte bestellen, weil die Links nicht mehr Dofollow sind. Oder Werbetexte sollen günstiger werden.