Werbeaussagen
Die Versuchung ist groß, das Unternehmen bzw. das Produkt oder die Dienstleistung auf dem eingeschränkten Platz so gut wie möglich dastehen zu lassen. Hier werden die meisten Marketing-Genies wahre „Werbekracher“ platzieren… in den meisten Fällen wird leider über das Ziel hinausgeschossen. Wer nur wenig Zeichen zur Verfügung hat, muss den (potentiellen) Kunden daher sofort in seinen Bann ziehen. Wer kann schon zu einer Aussage „Top Qualität“ nein sagen?
Die Werbung mit einer solchen Spitzenstellung ist nicht generell unzulässig. Online-Händler, die sich solcher Werbeaussagen bedienen, sollten aber in der Lage sein, die Behauptung im Streitfall nachzuweisen, denn derjenige, der sich der Werbeaussage bedient, trägt die Beweislast für dessen Richtigkeit.
Ähnlich verhält es sich mit Schlagwörtern wie „Discountpreis“ oder selbst einem simplen „nur“ vor den Preisangaben. Hierbei stellt sich der Kunde einen Preis vor, der das durchschnittliche Preisniveau vergleichbarer Waren spürbar unterschreitet. Solange ein solcher Nachweis erbracht werden kann, ist die vorliegende Werbung zulässig und nicht irreführend. Es sollte jedoch sichergestellt werden, dass die Preise tatsächlich im Vergleich zu denen von Mitbewerbern als besonders günstiger Preis anzusehen sind. Sollte dies nicht möglich sein, sollte diese Aussage aus der Google-AdWords-Anzeige entfernt werden. Zusammenfassend muss daher gesagt werden: Jegliche Art von irreführender Werbung ist unzulässig, d.h. jede werbende Aussage muss wahrheitsgemäß und ggf. auch beweisbar sein.
Auch andere inhaltliche Falschaussagen sind möglich. Die Angabe "Original Druckerpatronen innerhalb 24 Stunden" in einer Google AdWords-Anzeige stellt nicht automatisch eine Irreführung der Verbraucher dar, wenn der aufmerksame und verständige Verbraucher ohnehin mit Einschränkungen rechnet (hier: Lieferung am Folgetag nur bei Bestellung bis 16. 45 Uhr, keine Auslieferung am Sonntag). Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 12.05.2011, Az.: I ZR 119/10). Zumindest auf der Shop-Seite sollten dann die Voraussetzungen bekannt gegeben werden, unter denen der Kunde den Service nutzen kann.
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