Vor etwas über einem Jahr erging ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Google zum Entfernen von sensiblen Links verpflichtete. Das sogenannte „Recht auf Vergessen“ wird mittlerweile von vielen Menschen genutzt – doch Google will es auf Europa beschränken.

(Bildquelle Datenlöschung: bahri altay via Shutterstock)
Das sogenannte „Recht auf Vergessen“ gelte nicht weltweit – das hat Google jetzt erklärt. Damit verweigert das Unternehmen die Aufforderung der französischen Datenschutzbehörde CNIL, das in Europa vorgeschriebene „Recht auf Vergessen“ weltweit umzusetzen, wie Spiegel Online schreibt.
Die Aufforderung der französischen Behörde hat zum Ziel, dass ein genehmigter Löschantrag, der beispielsweise von einem französischen Staatsbürger gestellt wurde, nicht nur in den europäischen Google-Versionen umgesetzt wird. Der Link soll auch weltweit nicht mehr auffindbar sein.
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