Ob im Alltag, am Arbeitsplatz oder im Netz – Handlungen oder Bemerkungen, die andere Menschen verletzten, herabwürdigen oder geringer stellen, sind bei weitem kein Kavaliersdelikt oder gar eine Meinung, die man „ja wohl noch“ kundtun dürfe. Dass Diskriminierungen, Hass und Hetze keinen geringen Raum in der Gesellschaft einnehmen, sieht man schon, wenn man einen Blick auf X, ehemals Twitter oder wahlweise auch in die Kommentarspalten anderer sozialer Netzwerke oder Medienhäuser wirft. Neben steigenden, täglichen Anfeindungen gibt es aber auch strukturelle oder institutionelle Formen der Diskriminierung.
Doch diese sind nicht nur ungerecht, sondern auch rechtlich verboten – wissen tun dies aber nur etwa 34 Prozent der Menschen in Deutschland, die schon vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gehört haben. Das betont die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Zu Diskriminierung am Arbeitsplatz, im Club oder bei der Wohnungs- und Jobsuche klärt die Behörde daher nun bereits seit Mitte Oktober in einer großangelegten Kampagne mit Videos und Plakaten zum Thema auf. Zu finden sind die Clips unter anderem bei YouTube und Instagram.
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