Verhaltensregeln gegen Herabwürdigung und Diskriminierung
Als Richtlinie für seine Arbeit hat der Deutsche Werberat grundsätzliche Verhaltensregeln zusammengefasst. Dabei räumt die Institution ein, dass Werbung natürlich einem grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit unterliegt. Es sollte jedoch auch im Interesse der Werbetreibenden liegen, dass Kampagnen die Menschenwürde wahren und potenzielle Zielgruppen nicht mittels diskriminierender Botschaften von vornherein ausschließen.
Die Verhaltensregeln des Werberates prangern dabei vor allem Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Ethnie, Sprache, Glauben, politischer Ausrichtung, Alter, Beeinträchtigung oder sexueller Orientierung an. Darüber hinaus wird von der Darstellung sexueller oder gewalttätiger Handlungen sowie übertriebener Nacktheit und Objektifizierung abgeraten.
Eine Rüge des Werberates ist in erster Linie ein öffentlichkeitswirksames Instrument, um die betreffenden Unternehmen auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen. Rechtliche Konsequenzen zieht sie nicht mit sich.
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