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Online-Plattformen: Urheberabgabe soll durch Pauschalvergütung realisiert werden

Veröffentlicht: 13.12.2016
imgAktualisierung: 08.08.2022
Geschrieben von: Michael Pohlgeers
Lesezeit: ca. 2 Min.
13.12.2016
img 08.08.2022
ca. 2 Min.
Seit es Online-Plattformen gibt, gibt es eine Debatte um das Urheberrecht im Netz. Nun soll ein neues Abgabemodell den Streit beenden. Wir berichten.


Damit Urheber bei der Verbreitung von Inhalten über Online-Plattformen nicht in die Röhre schauen, ist eine pauschale Ausgleichszahlung von Experten geplant. Es ist ein altes System, was sich offenbar noch immer bewährt.

Seit es Online-Plattformen wie YouTube oder Facebook gibt, brodelt die Urheberrechtsdebatte. Nutzer laden Inhalte hoch und teilen sie, für die sie weder das Urheberrecht noch irgendwelche Nutzungsrechte haben. Auf einer Konferenz der „Initiative Urheberrecht“ haben sich nun Experten um eine Lösung zu dem uralten Problem gemacht. Das Ergebnis der Überlegungen: eine pauschale Ausgleichszahlungen für Nutzungsrechte von Inhalten nach dem Vorbild der Geräte- und Leermedienabgabe für Privatkopien.

Eine solche Lösung könnte nach Ansicht des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) eine „möglichst einfache Rechtssicherheit“ für die Nutzer der Plattformen und einen Ausgleich für die Urheber der Inhalte bieten, berichtet Heise Online. Zudem könnte diese Lösung die Internetfreiheiten erhalten – anders als manch andere Entscheidungen von Gerichten, „die völlig lebensfremd gängige Praktiken infrage stellten wie das Verlinken oder Teilen von Inhalten“, schreibt Heise Online weiter. Das LG Hamburg hatte vergangene Woche mit einem solchen lebensfremden Urteil für große Aufregung in der Netzgemeinde gesorgt.

Zweistufiges Haftungs- und Vergütungsmodell für Plattformen

Konkret geht es um ein zweistufiges Haftungs- und Vergütungsmodell: Laden Nutzer Ausschnitte geschützter Werke in selbstgestalteten Inhalten hoch, sollen dafür keine besonderen Verträge abgeschlossen werden müssen. Für die Plattformen wird dafür aber eine Vergütungspflicht geschaffen. Anders sieht es bei „strukturierten Diensten“ aus: Wenn eine Plattform Inhalte nach speziellen Kriterien oder Genres sortiert (wie es etwa YouTube macht), wird sie lizenzpflichtig und fällt ins strengere Verwertungsrecht. Damit die Nutzungsverträge auch tatsächlich einfach abgeschlossen werden können, sei eine Zwangslizenz nötig.

Die Plattformen werden nach diesem Modell zur „neuen Inkassostelle wie bei Leermedien“, erklärt der Berliner Immaterialgüterrechtler Axel Metzger, der das zweistufige Modell ins Spiel gebracht hat. Die Plattformen sollen demnach einen Teil der Werbeeinnahmen an die Urheber abtreten. Die SPD-Politikerin Brigitte Zypries sieht „gute Ansätze“ bei diesem Modell und verwies etwa auf Airbnb: Das Unternehmen zahlt in den Niederlanden eine Bettensteuer bzw. Kulturabgabe an die Kommunen. Für Streaming-Dienste wie Spotify sei das Abgabenmodell auch eine denkbare Option, denn der Dienst wisse, „was ich mir wann anhöre“, so Zypries. Jetzt müssen nur noch die EU-Gremien von dem Abgabemodell überzeugt werden.

Veröffentlicht: 13.12.2016
img Letzte Aktualisierung: 08.08.2022
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Michael Pohlgeers

Michael Pohlgeers

Micha beobachtet politische Entwicklungen und Marktplatz-Dynamiken. Seine Themen: Teamführung, Plattformen und alles, was den Handel bewegt.

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