Kriminalität gab es schon immer und seit der Digitalisierung und des Internets gibt es natürlich auch Cyberkriminalität. Doch Quantität und Qualität nehmen stetig zu, weswegen sich die Bundesländer nun dazu entschlossen haben, verstärkt in Spezialabteilungen zu investieren, um dem Problem Herr zu werden.
Der Begriff Cyberkriminalität ist ein enorm weiter und die Definitionen unterscheiden sich je nach Reichweite. Während im engeren Sinne die Delikte Computerbetrug, Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten, Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, Datenveränderung/ Computersabotage sowie Ausspähen, Abfangen von Daten einschließlich Vorbereitungshandlungen gemeint sind und deswegen genauer als Computerkriminalität eingestuft werden, beschreibt Cyberkriminalität bzw. Internetkriminalität im weiteren Sinne auch viele Straftaten und Vergehen, die prinzipiell auch ohne Internet möglich wären – wie beispielsweise die Verbreitung verbotener Inhalte oder Belästigung.
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