So kann Widerspruch eingelegt werden
Derzeit wird dringend geraten, der Datenschutzrichtlinie von Meta zu widersprechen, wenn man nicht will, dass das eigene Konterfei künftig in einer KI-Anwendung in einem unvorhergesehenen Kontext erscheint.
Folgende Optionen gibt es:
Instagram
- Mit dem eigenen Account anmelden.
- Datenschutzrichtlinie von Instagram über den direkten Link aufrufen. Alternativ kann folgender Pfad genutzt werden: Einstellungen > Menüpunkt Info > Datenschutzrichtlinie.

- Hier ist das Feld Widerspruchsrecht anzuklicken (siehe Screenshot).
- Nun erscheint eine Erklärung „Einspruch gegen die Verwendung deiner Informationen für KI bei Meta“, an dessen Ende das Wohnsitzland, die E-Mail-Adresse sowie eine Erklärung zu den Widerspruchsgründen (alles Pflichtfelder) abgegeben werden müssen. Als Grund für den Widerspruch kann man beispielsweise einen DSGVO-Verstoß anführen, wobei zweifelhaft ist, ob die Begründung einer echten inhaltlichen Überprüfung unterzogen wird.

- Nach dem Absenden des Formulars muss gegebenenfalls noch einmal die E-Mail-Adresse bestätigt werden und über das Pop-up-Fenster der per Mail zugesandte sechsstellige Code eingegeben werden.
- Im Anschluss erscheint ein weiteres Fenster, in welchem der Eingang der Nachricht bestätigt und eine Überprüfung des Anliegens angekündigt wird.
Facebook
Das Widerspruchsformular ist das gleiche wie für Instagram (Screenshots gelten entsprechend) und findet wie folgt statt:
- Mit dem eigenen Account anmelden.
- Datenschutzrichtlinie von Facebook über den direkten Link aufrufen. Alternativ kann folgender Pfad (über die Desktop-Version) genutzt werden: Klick auf das eigene Profilbild (oben rechts) > Einstellungen und Privatsphäre/ drei Striche auf dem Smartphone > Menüpunkt Einstellungen > Datenschutzrichtlinie
- Hier ist das Feld Widerspruchsrecht anzuklicken (siehe Screenshot).
- Nun erscheint eine Erklärung „Einspruch gegen die Verwendung deiner Informationen für KI bei Meta“, an dessen Ende das Wohnsitzland, die E-Mail-Adresse sowie eine Erklärung zu den Widerspruchsgründen (alles Pflichtfelder) abgegeben werden müssen. Als Grund für den Widerspruch kann man beispielsweise einen DSGVO-Verstoß anführen, wobei zweifelhaft ist, ob die Begründung einer echten inhaltlichen Überprüfung unterzogen wird.
- Nach dem Absenden des Formulars muss ggf. noch einmal die E-Mail-Adresse bestätigt werden und über das Pop-up-Fenster der per Mail zugesandte sechsstellige Code eingegeben werden.
- Im Anschluss erscheint ein weiteres Fenster, in welchem der Eingang der Nachricht bestätigt und eine Überprüfung des Anliegens angekündigt wird.
In unseren Tests kam jeweils schon wenige Augenblicke nach der Übermittlung des Formulars eine Bestätigungsmail. „Wir haben deinen Antrag geprüft und erkennen deinen Einspruch an. Das bedeutet, dein Antrag wird künftig berücksichtigt“, heißt es darin unter anderem. Ob ein globaler Widerspruch reicht, oder in jedem Account (also Facebook und Instagram) gesondert Widerspruch eingelegt werden muss, ist bislang unklar. Fest steht jedoch, dass Widersprüche parallel bei Facebook und Instagram möglich waren. Dazu ist zur Sicherheit geraten, da der Aufwand gering ist, aber der Effekt groß.
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