Empfänger-Postleitzahl war nicht geschützt
Demnach war es möglich, über die Sendungsverfolgungsnummer von YunExpress in dem entsprechenden Kundenportal gleich mehrere Daten einzusehen: das Herkunfts- und Zielland der Sendung, das Gewicht und auch die Tracking-Nummer des lokalen Paketzustellers, also beispielsweise die Sendungsverfolgungsnummer von DHL für Lieferungen nach Deutschland. Wenn man dann auf der DHL-Seite die entsprechende Nummer eingibt, sind die detaillierten Empfängerdaten – wie bei vielen anderen Paketdienstleistern – noch durch die Eingabe der Postleitzahl geschützt. Doch auch die Postleitzahl soll dem Blogger zufolge im Tracking von YunExpress ausgewiesen worden sein. Dadurch stellte die Eingabe der Postleitzahl also keine Hürde mehr dar, damit die exakten Empfängerdaten einsehbar sind.
An sich sei dies kein Problem, da die Sendungsverfolgungsdaten und die Postleitzahl sonst in der Regel nur dem oder der Empfänger:in bekannt seien. Aber: Die YunExpress-Tracking-Nummern waren so strukturiert, „dass der letzte Teil wohl eine fortlaufende Nummer ist. Sprich: Du hast eine gültige Tracking-Number und probierst einfach mal aus, was eine Tracking-Nummer höher oder tiefer im YunExpress-Tracking-Portal an Ergebnissen liefert“, schreibt Born. Dies probierte er aus und konnte auf diese Weise in mehreren Fällen den Status und die detaillierten Empfangsdaten von Personen aus Deutschland einsehen.
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