Langjährige Haftstrafen sind möglich
Der 27-jährige Sohn sei bereits vorbestraft und muss sich zudem für weitere Fälle – 125 an der Zahl – verantworten, bei denen er fremde Sammelpunkte in Drogeriefilialen sowie einer Gartenmarktkette genutzt haben soll. Die erbeuteten Beträge in diesen Fällen sollen sich nochmals auf mehr als 12.600 Euro summiert haben.
„Dem Mann werden in der Anklageschrift 399 Fälle, seinem 47-jährigen Stiefvater und seiner 50-jährigen Mutter jeweils 274 Fälle des gewerbsmäßigen Computerbetrugs zur Last gelegt. Das Gesetz sieht für jeden Fall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor“, heißt es bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg.
Bei zwei weiteren Tätern soll es sich um die Stiefschwester des mutmaßlichen Haupttäters sowie deren Ehemann handeln. Sie hätten nicht nur Kenntnis von den Taten gehabt, sondern ihren Verwandten auch Bankkonten zur Verfügung gestellt, über die die erbeuteten Payback-Punkte gutgeschrieben wurden. Ihnen wird Beihilfe zum Computerbetrug vorgeworfen.
Ob die Klageschrift zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird, entscheidet ein Schöffengericht des Amtsgerichts Landshut.
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