Muss ich die Birkenstock-Sandalen jetzt doppelt zahlen?
„Wie ist die Rechtslage?“, fragen die geprellten Opfer. Für jegliche Zahlungsaufforderung muss ein entsprechender Kaufvertrag zugrunde liegen. Bekommt das Opfer eines Identitätsdiebstahls eine Rechnung oder Mahnung, gibt es zwischen Birkenstock und der Person aber keinen Vertrag, denn Letztere hat die Bestellung nie getätigt oder autorisiert. Die Betroffenen erfahren also meist erst durch die Zahlungsaufforderung davon, dass unter ihrem Namen überhaupt eine Online-Bestellung getätigt worden ist. Eine Zahlungspflicht besteht hier somit nicht. In der Folge bedeutet das aber streng genommen auch, dass die Schuhe zurückgegeben werden müssen. Rein rechtlich sind dann also zumindest die Schuhe weg und die größere der beiden Summen vom Tisch.
Ob man den Betrag, den man über Vinted bezahlt hat, wiedersieht, ist eine andere Frage. Möglicherweise kann der Vinted-Käuferschutz einspringen. Wurde von den Kriminellen eine Sendungsnummer hinterlegt, kommt man hier jedoch nicht unbedingt weiter. Versuchen kann man es auch bei PayPal, wenn die Zahlung mit Käuferschutz angewiesen wurde. Aber das ist bei Privatkäufen eher die Ausnahme.
Nun ist der nächste Schritt der Gang zur Polizei, um den Vorfall zur Anzeige zu bringen. Dass auch die oft wenig ausrichten kann, sei jedoch schon einmal gespoilert. Mit dem Aktenzeichen kann man aber immerhin weitere Maßnahmen einleiten, wie die Forderung abwehren und den Identitätsdiebstahl bei den Auskunfteien melden (z. B. der Schufa).
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Schade, dass es für sowas nicht eine Meldeplattform etc gibt, wo betroffene "echte" Händler sich zusammen tun können. Vinted wie man sieht ist nach wie vor Pappnasig unterwegs und koordiniert da genau Null.
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