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„Exempel statuieren“: Bundesnetzagentur will X vor Gericht bringen

Veröffentlicht: 04.03.2024
imgAktualisierung: 04.03.2024
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 3 Min.
04.03.2024
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ca. 3 Min.
Musk & X
© kovop58 @ gmail.com / Depositphotos.com
Weil X zu wenig gegen rechtswidrige Inhalte unternehme, bereitet die Bundesnetzagentur offenbar ein EU-Verfahren gegen die Plattform vor.


Spätestens seit der Übernahme durch Elon Musk gerät X (damals noch Twitter) regelmäßig ins Visier der Justiz. In einem Interview mit dem Spiegel hat Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, nun erklärt, dass man ein Verfahren gegen den Kurznachrichtendienst vorbereite, das bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen könnte. Man bereite derzeit Informationen „gerichtsfest“ vor, um rechtswidriges Verhalten von X „belegen und nachweisen“ zu können. Er hoffe gar, dass Thierry Breton, seit 2019 EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, an X ein „Exempel statuieren“ wird.

X tue nach wie vor zu wenig gegen Falschinformationen und Hassrede. Die Bundesnetzagentur glaube, „dass X sich rechtswidrig verhält“. Im Januar berichtete zum Beispiel die Tagesschau über eine große Desinformationskampagne, die aus Russland bei X gefahren wurde, um die Bundesregierung in Verruf zu bringen. Dies sei der Bundesnetzagentur „nicht entgangen“. Müller kündigte in dem Interview an: „Wir können und werden nur einschreiten, wenn Plattformen klar rechtswidrige Inhalte nicht bekämpfen.“

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Keine Zensur, sondern Durchsetzen gesetzlicher Regelungen

Seit der Übernahme durch Elon Musk sei es „ganz offensichtlich der Fall“, dass X nicht ausreichend gegen Hassrede vorgehe. Dagegen könne und werde man gemeinsam mit der EU-Kommission vorgehen. Müller betont, dass es dabei nicht um Einzelfälle gehe. Vielmehr müssen Anbieter für entsprechende Fälle funktionierende Beschwerdeverfahren zur Verfügung stellen. Dies sieht er bei X offenbar nicht gegeben.

Der Chef der Bundesnetzagentur will diese Ankündigung ausdrücklich nicht als staatliche Zensur verstanden wissen. Die Entscheidung, welche Inhalte rechtswidrig sind und welche nicht, gehöre in die Hände der zuständigen Behörden und Gerichte. „Meinungsfreiheit und die Vertragsfreiheit von Plattformen sind hohe Güter“, so Müller. Legitime Meinungsäußerungen müssen natürlich weiterhin möglich sein. Schreibe jemand „Klaus Müller ist blöd“ auf eine öffentliche Plattform, dann sei dies vielleicht ärgerlich, aber nichtsdestotrotz legitim.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 04.03.2024
img Letzte Aktualisierung: 04.03.2024
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Christoph Pech

Christoph Pech

Christoph schreibt über KI, digitale Innovationen und Payment-Lösungen – immer mit einem Blick auf smarte Technologien.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Tobias
05.03.2024

Antworten

Der große Teil der Bevölkerung ist nun mal so dumm und fällt immer wieder auf die russische Propaganda rein. Von daher ist es schon ganz gut gegen Fake News vorzugehen.

Aber auch die Bauer mobilisieren mit Fake News viele Menschen, wir müssen schon die sozialen Plattformen regulieren, wenn uns die Demokratie auch nur einen Cent wert ist.

Der Mensch ist faul, meist auch zu faul selbst zu denken...
Jörg
05.03.2024

Antworten

Es fällt auf, dass man nie von Zensur spricht, immer nur von durchsetzen rechtlicher Regelungen. Meiner Meinung nach formulierten die Damen, Faeser und Pauls, erst vor Kurzem, dass man auch der Fälle habhaft werden will die sich gerade noch so im rechtlichen Rahmen bewegen?

Warum will man das regeln, hält man die Bevölkerung für zu dumm sich eine eigene Meinung zu bilden, oder möchte man ein alternativloses Meinungsbild erzeugen?