Barrierefreie Online-Shops werden Pflicht: Ende Juni 2025 tritt die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) in Kraft, hierzulande wird sie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Ziel der Vorschriften ist es, den gesamten Online-Handel barrierefrei zu gestalten – privatwirtschaftliche Anbieter werden damit zur Barrierefreiheit von digitalen Produkten und Dienstleistungen gesetzlich verpflichtet.
Doch noch sieht es in der E-Commerce-Landschaft bei der Umsetzung eher mau aus, wie jetzt eine Untersuchung der Aktion Mensch und Google offenbart: Drei Viertel der größten deutschen Online-Shops sind demnach bislang nicht barrierefrei, nur ein Viertel hat hilfreiche Maßnahmen bisher (in Teilen) umgesetzt. Lediglich zwölf Webshops verfügen demnach aktuell über passende Funktionen, um barrierefrei durch den gesamten Kauf zu gelangen.
Dass dies bei so vielen Portalen noch nicht der Fall sei, ist ein Manko, wie etwa Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch, anlässlich der Veröffentlichung der Testergebnisse herausstellt: „Menschen mit Beeinträchtigung werden durch fehlende digitale Barrierefreiheit von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen – obwohl sie das Internet überdurchschnittlich intensiv nutzen und eine besonders relevante Gruppe von Online-Kund:innen sind.“ Insofern wäre eine barrierefreie Gestaltung der Shops ganz im Sinne der Online-Händler:innen, denn Menschen mit Beeinträchtigungen shoppen bereits öfter online als jene ohne Beeinträchtigungen, zeigen Zahlen der Organisation. 61 Prozent der Personen mit Behinderung kaufen sehr häufig bis häufig online, im Vergleich dazu tun dies nur etwa 51 Prozent der Personen, die keine Beeinträchtigung haben. Für Menschen mit Beeinträchtigungen ist der Online-Kauf mitunter wegen eingeschränkter Mobilität eine willkommene und teils notwendige Alternative zum stationären Handel. Hierzulande leben gut 13 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung, 7,8 Millionen mit einer anerkannten Schwerbehinderung.
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Ich empfinde zudem meinen Kunden stets nicht zu Gendern, da Menschen mit Seh-Behinderung diese Texte vorgelesen bekommen. Ich blende für mich das :innen einfach aus, damit der Textfluss nicht gestört wird. Das geht dann nicht. Warum nicht einfach beide Geschlechter getrennt angesprochen werden, bleibt mir ein Rätsel.
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Antwort der Redaktion:
Hallo Torsten,
Danke für dein Feedback und dein Interesse an unserem Sprachgebrauch in der Redaktion. Zur Barrierefreihei t und gendersensibler Schreibweisen mit Sonderzeichen gibt es verschiedene Auffassungen und Argumente. Beide Themen zusammenzubring en, ist, zugegeben, keine leichte Aufgabe. Wir haben uns nach sorgfältiger Abwägung in der Redaktion für die (im Übrigen freiwillige) Schreibweise mit dem Doppelpunkt entschieden, da diese zumindest beidem weitestgehend gerecht wird. Die Paarform spricht nur zwei Geschlechter an und ist damit nicht inklusiv. Weitere Information dazu, warum wir bei OnlinehändlerNe ws auf gendersensible Formulierungen achten, haben wir auch an dieser Stelle zusammengefasst , schau gern rein: www.onlinehaendler-news.de/... /
Viele Grüße
die Redaktion
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